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Pro-forma-Rechnungen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Heli |
Geschrieben am 19 Januar 2014
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Dabei seit 26 Februar 2011 62 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir versenden immer wieder größere Mengen von Material und Werkzeugen für Testzwecke in diverse Drittländern. Falls möglich erstellen wir natürlich ein Carnet ATA und falls nicht wird die Ware mit Pro-forma-Rechnung und ABD verschickt.
Es stellt sich hier immer wieder die Frage welche Warenwerte denn auf diesen Pro-forma-Rechnungen angegeben werden müssen. Die zu testenden Materialien sind manchmal neu, manchmal gebraucht und es handelt sich teilweise um Prototypen mit dementsprechend hohen Preisen, welche auch sehr schwierig zu ermitteln sind. Bei den Werkzeugen sprechen wir in der Regel von spezieller, gebrauchter Berufsausrüstung mit dazugehörigen High Tech Messgeräten
Das gesamte Material kommt nach Testende auch wieder komplett nach Deutschland zurück, die beigefügte Pro-Forma-Rechnung wird selbstverständlich vom Empfänger nicht bezahlt.
Wie handhabt Ihr denn das mit den Warenwerten in der Pro-forma?
Viele Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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WernerK |
Geschrieben am 20 Januar 2014
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Dabei seit 07 September 2012 13 Beiträge
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Hallo Heli,
wir haben so ähnliche Lieferungen, bei uns wird in der Regel der sogen. Gleitpreis (Herstellkosten) zu Grunde gelegt + 10 % und zwar bei neuen und gebrauchten Maschinen. Nach der Rücklieferung erfolgt eine Rückwaren- verzollung, es fallen keine Eust oder Zoll an. Aus versicherungstechnischen Gründen sollte der Warenwert allerdings nicht zu niedrig angesetzt werden.
LG
Werner
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Heli |
Geschrieben am 20 Januar 2014
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Dabei seit 26 Februar 2011 62 Beiträge
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Hallo WernerK,
wenn wir hier die von Dir beschriebenen Werte so in den pro-forma-Rechnungen angeben, dann kommen wir auf Werte im hohen 7 stelligen Bereich und die Empfänger "laufen Amok" da Sie ja vermutlich eine temporäre Einfuhr beantragen und dann evtl. anfallende anfallende Zölle und Steuern in irgendeiner Weise bis zur Wiederausfuhr hinterlegen müssen. Ist natürlich von Land zu Land unterschiedlich.
Die Rücklieferung nach Deutschland machen wir wie ihr und stellt auch kann Problem dar.
Grüße + angenehme Woche
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HunkyDory |
Geschrieben am 22 Januar 2014
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Heli wrote: |
mit dazugehörigen High Tech Messgeräten
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Ihr braucht keine Ausfuhrgenehmigung für diese High Tech Messgeräten?
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Heli |
Geschrieben am 26 Januar 2014
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Dabei seit 26 Februar 2011 62 Beiträge
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Guten Morgen,
falls nötig arbeiten wir natürlich mit Ausfuhrgenehmigungen> aber dies läuft dann auf einer anderen Schiene (Einzelversand mit Zollbeschau)
Viele Grüße
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