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Export von DE über GB nach NG
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
a_brand |
Geschrieben am 26 Januar 2014
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Dabei seit 26 Januar 2014 2 Beiträge
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Hallo,
wir verkaufen ganz normale genehmigungsfreie Waren an andere Gewerbetreibende weltweit. Das hat - unter anderem auch dank des Cargoforums - immer gut geklappt.
Nun haben wir aber ein kleines Problem:
Ein Kunde aus Nigeria möchte Ware für ca. 3600 € von einem Versanddienst/Spediteur bei uns abholen lassen. Die Absprache war, dass die Ware direkt von DE nach NG geht. Also hätte ich die Rechnung (ohne Mwst) und die Handelsrechnung (Commercial Invoice) erstellt und die Ausfuhr angemeldet, dann wäre das ganze sauber erledigt gewesen.
Aber nun schreibt mir der beauftragte Versanddienst/Spediteur (englische Firma, ohne Sitz in DE), dass die Ware erst mal von DE nach GB geholt wird und erst dann per Flugzeug nach NG verbracht wird. Ausserdem verlangt dieser von uns NUR eine Packliste sowie die Commercial Invoice und den Exportnachweis würde er uns nach der Verladung in den Flieger schicken.
Mein Chef sagt das ist schon richtig so, denn er weis alles über Export. Mir kommt die Sache allerdings nicht ganz koscher vor. Was meint Ihr?
Danke im Voraus!
Nachtrag:
Ist im Grunde also ein Abholfall und unser Kunde bzw. sein Versanddienstleister müsste sich um die Ausfuhrpapiere kümmern. Ich müsste demnach noch nicht einmal eine Handelsrechnung beilegen, oder?
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CARGOFORUM PARTNER
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roliP |
Geschrieben am 27 Januar 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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a_brand wrote: |
.....Ist im Grunde also ein Abholfall und unser Kunde bzw. sein Versanddienstleister müsste sich um die Ausfuhrpapiere kümmern. Ich müsste demnach noch nicht einmal eine Handelsrechnung beilegen, oder? |
Die Frage ist, wer schließt das Auslandsgeschäft ab. Wenn ihr an den Nigerianer verkauft, bleibt ihr Ausführer und meldet korrekt zur Ausfuhr an. Das ABD kann dann bei jeder Ausgangszollstelle in der EU vorgelegt werden. Die Ware wird gestellt, ausgeführt, im System erledigt und ihr bekommt den Ausgangsnachweis.
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waldorf |
Geschrieben am 27 Januar 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wenn in UK das ABD erst erstellt wird, kommt es darauf an, wer dort als Ausführer angegeben wird - ihr oder die Firma in UK. Nicht in allen Ländern nimmt man es mit dem zweistufigen Ausfuhrverfahren und dem Ort des Verladens so ernst wie hier. Tritt die engl. Firma als Ausführer aus, kannst du nicht steuerfrei liefern. Gibt er Euch an, ist das aus deutscher Sicht des Ausfuhrverfahrens nicht korrekt.
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Andrea_S |
Geschrieben am 27 Januar 2014
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Ich hatte neulich einen ähnlichen Fall.
Verkauft wurde EXW nach Trinidad.
Abgeholt hat das letztendlich eine Spedition aus England.
Die Ausfuhr hatte ich schon zweistufig über Frankfurt angemeldet und habe das nicht geändert, weil ich eh nicht wusste, über welchen Flughafen der Engländer rausgeht.
Von der Spedition habe ich den AWB angefordert und (zum Glück) auch bekommen.
Irgendwann wurde dann das Follow-Up gestartet und ich habe meine Unterlagen mit dem AWB bei meinem Zollamt eingereicht. Die haben mir ohne Probleme manuell einen Alternativnachweis ausgestellt.
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EuroAccises |
Geschrieben am 27 Januar 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo
Sachverhalt indirekte Ausfuhr - Intrastat Anmeldung
Ein deutsches Unternehmen D verkauft Waren an einen kanadischen Kunden. Die Waren werden zunächst von Deutschland nach Antwerpen (Belgien) verbracht, um dort nach Übersee verschifft zu werden. Die auszuführenden Waren werden erst in Antwerpen in das EU-Ausfuhrverfahren überführt, d. h. die Abgabe der für den Drittlandsexport vorgeschriebenen Ausfuhranmeldung erfolgt beim belgischen Zoll.
Hier
In Deutschland ist eine Intrastat-Meldung mitt Versendung für einen Versand nach England abzugeben. Ausfuhranmeldung erfolgt beim Englischen Zoll
Wird EU-Ausfuhrverfahren bereits in Deutschland durch die Abgabe der Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll gamacht, so ist hier keine Intrastat-Meldung abzugeben.
Salutations
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a_brand |
Geschrieben am 27 Januar 2014
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Dabei seit 26 Januar 2014 2 Beiträge
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Danke für die Antworten!
Unser Kunde hatte angegeben, daß die Zollangelegenheiten durch Versandfirma in England erledigt werden. Wozu die dort eine Handelsrechnung von uns erstellt und unterschrieben benötigen, ist mir schleiherhaft.
Die englische Versandfirma hat mir eine Abholungsankündigung gesendet, auf der als Lieferadresse nicht der Kunde in NG vermerkt ist, sondern die Versandfirma selbst.
Ich habe erfahren, daß die Ware bei uns durch eine dritte deutsche Firma abgeholt und zu der Versandfirma in England geschickt wird, die letzendlich das Paket nach Nigeria sendet.
Das Ganze ist mittlerweile so zeitaufwendig und verwirrend geworden. Ich hätte einfach die Ausfuhr mit Ausgangszollstelle Heathrow anmelden sollen und dann wär das erledigt gewesen.
Die Mehrwertsteuer nicht zu berechnen war also eine schlechte Idee? Naja, der Chef hat gesagt, daß ist schon ok so und er hat diesmal auch selbst unterschrieben. Zum Glück bin ich bei nächsten Steuerprüfung nicht mehr in dieser Firma beschäftigt :roll:
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