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Englische Einfuhrumsatzsteuer wiederbekommen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


LLJJ Geschrieben am 30 Januar 2014



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30 Januar 2014
5 Beiträge
Schönen Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage :)

Ich kaufe Ware bei einer großen Firma in den USA und zahle dort eine Pauschale für die Umsatzsteuerkosten und Zollgebühren beim Import. Diese Firma lässt den Versand nach Europa mit arvato abwickeln. Die Ware wird in England beim Zoll abgefertigt, dort werden Einfuhrumsatzsteuer und Zoll berechnet.

Mir wird die Ware dann mit Hermes ausgeliefert.

Nun ist die Frage: Wie bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer vom englischen Staat zurück? (Die Dokumente, wieviel Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beim Import berechnet wurden habe ich durch arvato). Zoll ist kein Problem, da es überall in der EU gleich ist. Nur um die die englische Einfuhrumsatzsteuer geht es also.

Wen muss ich dort kontaktieren, welche Dokumente muss ich einreichen etc? Wäre super, wenn jemand da Ahnung hat!

Vielen Dank schon mal!

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waldorf Geschrieben am 30 Januar 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bin da kein Fachmann, fällt aber (wahrscheinlich) unter den Begriff "Vorsteuervergütung", siehe z.B. www.bzst.de/DE/Steuern...node.html.
Würde mal den Steuerberater deines Vertrauens fragen.

HunkyDory Geschrieben am 30 Januar 2014



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27 Februar 2012
247 Beiträge
Über welche Mengen/Werte reden wir hier überhaupt?
Lohnt sich der ganze Aufwand wegen 1% Unterschied zwischen VAT (20%) und EUSt. (19%)? Irgendwo ist EUSt, VAT, TVA usw. nun mal fällig.
Wäre es evtl. einfacher/günstiger, die Ware in den USA abholen und direkt nach Deutschland befördern zu lassen?

LLJJ Geschrieben am 31 Januar 2014



Dabei seit
30 Januar 2014
5 Beiträge
@HunkyDory
Schöne Theorie, aber das geht nicht :) Das würde ich gerne machen über Deutschland, da ich mir die Vorsteuer dann ganz leicht zurückholen kann, aber leider versendet die Firma nur auf die Art mit "Pitney Bowes". Und da werden alle Lieferungen leider über England abgewickelt.

EuroAccises Geschrieben am 31 Januar 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Ok die Waren werden UK verzollt und direkt in ein anderes EU Land Versand
Ist die MWST im End Liefer-Land

Slt

LLJJ Geschrieben am 31 Januar 2014



Dabei seit
30 Januar 2014
5 Beiträge
Verstehe die Frage nicht so recht.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird in ENGLAND einbehalten, NICHT in Deutschland. Daher kann ich die natürlich nicht in Deutschland zurückholen. Das ist aber alles klar.

Die einzige Frage ist nur: Wie bekomme ich diese aus England wieder, hat da jemand Erfahrung?

EuroAccises Geschrieben am 31 Januar 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Re

Ich verstehe schon du bist hier in ein Logistik System und das geht
im Moment hier nicht anders.

Frage ist welche VAT + EORI wird in UK verwendet ?
Was kann ich tun um das zu ändern und was kostet das

Ausland MWST Rueckerstatung geht jetzt in der EU im Inland
Hier DE. Und ist das mit solch ein Fall möglich ?

LLJJ Geschrieben am 31 Januar 2014



Dabei seit
30 Januar 2014
5 Beiträge
Man kann den Ablauf NICHT ändern, geht auch um kein Geld der Welt.

Ist der letzte Absatz eine Frage von Dir oder eher eine Antwort? Kann mir nicht vorstellen, dass man die MWST vom deutschen Staat zurückholen kann, die der Englische Staat eingenommen hat?

EuroAccises Geschrieben am 31 Januar 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
MWST Rückerstattung im EU Ausland

Die EU-Richtlinie 2008/09/EG, ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten , ein neues Verfahren für steuerpflichtige Unternehmen die innerhalb der EU um eine MWST Rückerstattung im EU Ausland

Die Richtlinie ermöglicht es EU-Unternehmen, einen Erstattung Anspruch über das internet Website der Steuerverwaltung des Landes, in dem der Antragsteller ansässig ist.

Ein Antrag in DE soll nicht heissen dass DE Finanzamt MWST Rückerstattung macht.

Die Frage ist das fuer diese Constelation moeglich ?
Hat es sinn mich in UK MWST + EORI erfassen zu lassen und dort Importateur werde ?

LLJJ Geschrieben am 01 Februar 2014



Dabei seit
30 Januar 2014
5 Beiträge
Offensichtlich hat hier noch niemand Erfahrung damit, oder? Sehr schade!

EuroAccises Geschrieben am 01 Februar 2014



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21 September 2010
273 Beiträge
Hier

www.steuerliches-info-..._node.html

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