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Anbringung von Zollplomben auf Paletten


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Aips Geschrieben am 07 Februar 2014



Dabei seit
28 November 2011
50 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben seit kurzem den Status eines zugelassenen Versenders und würden dann auch in Zukunft gerne Waren innerhalb der 20-Tage-Frist
in die Schweiz wiederausführen. Solche LKWs müssten ja eigentlich komplett
mit einer Plombe versehen werden analog der Container aus Asien.

Jetzt ist es aber so, dass wir keine kompletten LKW haben, sondern immer nur Teilladungen, die im Lager unseres Spediteurs nach Abholung bei uns nochmal umgeschlagen und neu verladen werden, bevor sie in die Schweiz gehen. Laut Zollrecht ist es hier jetzt so, dass nicht der gesamte LKW, sondern nur die einzelnen Paletten mit einer Plombe versehen werden.
Dazu haben wir auch einen Tyden-Schnur bestellt.

Leider können wir uns nicht vorstellen, wie eine ganze Palette mit einer Plombe versehen werden kann, sodass es zum Zollrecht konform ist.
Hat hier jemand Erfahrung? Kann jemand beschreiben, wie man eine solche Palette umnwickeln kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß,
Aips

CARGOFORUM PARTNER

Tobbie Geschrieben am 07 Februar 2014



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
Mit dem Zollrecht konform wäre generell Raumverschluss. Wenn das nicht möglich ist, Packstückverschluss (also nicht die Palette sondern die Kartons verschließen) und wenn auch das nicht möglich ist (z.B. bei loser Ware) "auf Beschreibung" (sprich genaue Warenbeschreibung und Zolltarifnummer, Angabe der Rechnung)

roliP Geschrieben am 10 Februar 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Ich bin zwar nicht der Verpackungsexperte! Im Luftfrachtbereich werden Paletten oft eingeschweißt und gebändert angeliefert. An den Kreuzungspunkten der Bänder könnte dann doch eine Tyden Seal- Plombe angebracht werden.

Schaf Geschrieben am 10 Februar 2014



Dabei seit
03 Mai 2010
91 Beiträge
Um die Frage zu beantworten, müsste man wissen was auf den Paletten gepackt ist.

Kartons? Säcke? Fässer? Einzelne Bauteile?

Aips Geschrieben am 12 Februar 2014



Dabei seit
28 November 2011
50 Beiträge
Hallo Schaf,

wir transportieren ausschließlich Paletten, auf denen die Waren in Kartons
verpackt und gestapelt sind. Wir wollen ungern jedes Paket einzeln verschließen, da es einen hohen Aufwand erfordert.

Vielen Dank frü Eure Hilfe.

Fetchman Geschrieben am 12 Februar 2014



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Kleiner TIPP

Die Abgangsstelle kann jedoch von der Verschlusspflicht befreien, wenn die Warenbezeichnung in den Anmeldedaten so genau ist, dass sich die Nämlichkeit der Waren leicht feststellen lässt (z.B. bei Kraftfahrzeugen, die im Versandverfahren befördert werden, durch Angabe der Motor- und Fahrgestellnummer).

Das heist, wenn die Ware mit seriennummer versehen ist und und die Anzahl bzw Menge eindeutig ist, dann brauchst du das nicht.
Antrag stellen beim Zollamt, bzw nachfragen wie man das sicherstellen kann.

Die nehmen auch Photos zur Nähmlichkeit

roliP Geschrieben am 12 Februar 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Als Ergänzung zu Fetchman:
Artikel 357 ZK-DVO
(1) ....
(3) ...
(4) Die Abgangsstelle kann vom Verschluss absehen, wenn die Nämlichkeit der Waren durch ihre Beschreibung in den Daten der Versandanmeldung oder in den Begleitpapieren unter Berücksichtigung etwaiger anderer Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung festgestellt werden kann.
Die Warenbeschreibung gilt als zur Feststellung der Nämlichkeit der Waren geeignet, wenn sie so genau ist, dass Art und Menge der Waren leicht zu erkennen sind.

Fetchman Geschrieben am 15 Februar 2014



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
haha danke ROlip....genau das habe ich gemeint....lol

roliP Geschrieben am 19 Februar 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
@ Fetchman

Wollte Dir nicht zu nahe treten! Aber ein Hinweis auf eine Gesetzesstelle macht sich bei Zolls immer gut.

PS: und.... gemeinsam sind wir stärker! Oder?

Gruß
rolip

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