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Ausfuhr in die Schweiz, Kunde in Italien


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


reka Geschrieben am 25 März 2014



Dabei seit
04 Juli 2013
13 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin neuling und habe da eine Frage:

Wir haben Ware die von einem Italienischen Kunden bestellt wurde. Nun möchte er, dass wir diese Waren nicht zu Ihm nach Italien liefern, sondern direkt zu seinem Kunden in die Schweiz.

Wie läuft das jetzt mit der Zollanmeldung? -> Muss ich diese tätigen?
Ich wurde auch schon aus der Schweiz von einem Spediteur kontaktiert, der die Ware genre abholen möchte.

Wäre prima, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Gruß!

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EuroAccises Geschrieben am 25 März 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Streckengeschäft und umsatzsteuer
Wichtig für dich ist das du die Ausfuhr nach CH machst und auch einen Nachweis
bekommst.
IT sollte in CH Mwst registriert sein

MFG

roliP Geschrieben am 25 März 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
siehe auch auf zoll.de:
www.zoll.de/DE/Fachthe...ldung.html

Ihr seid Subunternehmer und meldet die Sendung bei Eurer Ausfuhrzollstelle an. Der Italiener ist Ausführer. Da eine unvollständige Ausfuhranmeldung durch einen Ausführer in einem anderen EU-Staat nicht abgelöst wird, nehmt Ihr die Rechnungsdaten an den Italiener, macht also gleich eine vollständiger AM. Dann kommt es darauf an, wie die Sendung in die Schweiz geht.

EuroAccises Geschrieben am 25 März 2014



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Définition was ist ein Subunternehmer ?

Diese unvollständige Ausfuhranmeldung ( ohne Wert Angaben ) muss ja irgendwann vollständig erledigt werden

Das Problem ist immer das gleiche wie bekomme ich den Nachweis

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