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Transport-Rechtliche Grundlage für Eisenbahn und Post


Bahn und Schienengüterverkehr: Erfahrungsaustausch und Tipps für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Bahn und Schienengüterverkehr behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Bahn? Wieviel kostet der Transport von Waren per Bahn? Wie nachhaltig ist der Transport von Waren per Bahn? Welche Vorteile hat der Schienengüterverkehr? Welche Nachteile hat der Schienengüterverkehr? Wo finde ich einen Fahrplan für den Schienengüterverkehr?


der_chri_ger Geschrieben am 26 März 2014



Dabei seit
14 Juni 2012
51 Beiträge
Hallo liebes Forum!
Meine Frage wäre ob die Eisenbahn sowie auch die Post nach dem UGB (Achtung AT) auch als Frachtführer bzw. Spedition mit Selbsteintrittsrecht gelten oder ob diese beiden Unternehmen rein nach dem Eisenbahngesetz bzw. Postdienstgesetz behandelt werden und die Frachtverträge auch dort geregelt sind?

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Privatbahner Geschrieben am 27 März 2014



Dabei seit
21 Februar 2006
46 Beiträge
Hallo der_chri_ger,

für Österreich bin ich kein Experte, aber vielleicht kommen wir über Umwege ans Ziel.
Internationale Bahntransporte werden über das internationale Frachtrecht CIM abgewickelt. Es ist auch in Österreich ratifiziert und kommt zum Tragen, wenn ihr grenzüberschreitenden Transporte per Bahn durchführt.
Führen wir in Deutschland hingegen einen rein nationalen Transport durch, haften die Bahnen in Deutschland nach unserem HGB (HandelsGesetzBuch). Diese Haftung gilt dann für alle gleich, ob nun Straße oder Schiene.

Ergo müsste es m.E. in Österreich ein analoges Gesetz geben, welches die Haftung in Österreich beschreibt, es sei denn das CIM ist 1:1 auch als nationales Recht anwendbar. Hast du denn in euer Unternehmensgesetzbuch schonmal selbst reingeschaut? Meist finden sich in den ersten Parapraphen die Geltungsbereiche und Anwendungsgebiete. Treffen diese dann auf die Eisenbahn zu, gilt das UGB m.E. auch für nationale Bahntransporte in Österreich.

Natürlich haben wir in Deutschland auch weitere Gesetze, unter anderem das "allgemeine Eisenbahngesetz", kurz AEG. Vielleicht sorgt daher allein schon das Vorhandensein dieses Gesetzes bei die für Irritation?!
Dieses Gesetz regelt aber (zumindest in D) überraschender nicht die Haftung der Bahnen gegenüber ihren Kunden, sondern viel mehr den grundsätzlichen Aufbau einer Eisenbahn und die Durchführung des Bahnbetriebes! Im Prinzip also die Straßenverkehrsordnung für die Eisenbahn (bei rot stehen, bei grün fahren ;-)
In Österreich gibt es hierzu übrigens einen analogen Ableger, bei euch ist dies das Eisenbahngesetz (EisBG). Hätte mich auch gewundert, wenn ihr ein ähnliches Gesetz nicht gehabt hättet. ;-)
Ich hab mich in eurem EisBG mal kurz quer gelesen und es liest sich m.E. analog zu unserem dt. AEG. Zu Haftung finde ich dort nichts.

Aber schau doch mal selbst: Auf jusline.at kannst sowohl UGB als auch EisBG kostenfrei abrufen.
Angelehnt an die Regelung in Deutschland und unserer Sprach- bzw. Rechtsverwandtschaft in vielen Dingen würde ich aber für den Moment mal unterstellen, dass das reine Haftrecht für die Eisenbahn im UGB zu finden sein dürfte.
Gerne lerne aber auch ich noch etwas neues dazu.

Gruß
PB

der_chri_ger Geschrieben am 27 März 2014



Dabei seit
14 Juni 2012
51 Beiträge
Hallo PB, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung, werde da mal nachlesen...lg

Tim_S. Geschrieben am 27 März 2014



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Tag,
wenn die ÖPAG eine briefähnliche Sendung oder ein Postpaket vom Ausland oder in das Ausland befördert kommt auch in Betracht, dass sich diese Beförderung zivilrechtlich (z. B. hinsichtlich Haftung bei Verlust oder Beschädigung) nach dem Weltpostvertrag richtet. Der enthält z. B. eine unkaputtbare Haftungsbeschränkung, anders als diejenigen der CMR.

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