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Ausfuhr Türkei


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mawoso Geschrieben am 06 März 2014



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo,
wir möchten Waren mit der WarenNr: 69059000 in die Türkei ausführen.
Wir sind ZA.
Welche Dokumente benötige ich hierfür?

Benötige ich auch unbedingt eine ATR?
Wenn ich in der market access database nachsehe, dann ist für diese Waren kein Zoll zu bezahlen.
Demnach brauche ich doch eigentlich auch keine ATR.
Die ATR ist doch das Gleiche wie die EUR1, oder?
Ist das so richtig?

Kann mir jemand sagen, welche Dokumente ich dringend benötige, damit es bei der Ausfuhr nicht zu Problemen kommt.
Ist eine Ausfuhr in die Türkei generell als problematisch anzusehen?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Gruß
mawoso

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waldorf Geschrieben am 07 März 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
ATR ist nicht mit EUR.1 identisch. ATR bestätigt, dass die Ware im freien Verkehr der EU ist, also entweder hier hergestellt oder Importware, die zum freien Verkehr abgefertigt wurde. ATR ist im Handel innerhalb der Zollunion EU-TR zwingend erforderlich, wenn man Zollfreiheit will.

Wenn in der Market Access DB "Zollfreiheit" genennt ist, muss man dennoch die inhaltlichen und formellen voraussetzungen erfüllen - ein häufiges Missverständnis !!!!

Es gibt allerdings Produkte, bei denen die TR trotz Zollunion und ATR besondere Schutzzölle erhebt. Ob deine dazugehören, weiss ich nicht.

Sorry für diese offene Anmerkung: aber wie kann man vom Zoll eine ZA-Bewilligung erhalten und das nicht wissen ???

mawoso Geschrieben am 07 März 2014



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo,
danke für die Hilfe.
Für ZA ist wohl nicht unbedingt die Kenntnis über ATR Voraussetzung.
Wir haben eben noch nie in die Türkei exportiert.

Zu meiner Frage, die ich nochmals konkretisieren möchte:
Ablauf:
1.ATR ausfüllen und beim Zollamt abstempeln lassen und LKW mirgeben.
2.Ausfuhranmeldung erstellen und mitgeben.
3. 3x Rechnung mitgeben

Was benötige ich sonst noch für Papiere?
Was gibt es zu beachten?
Gibt es einen Link, wo man ein Muster einer ausgefüllten ATR einsehen kann?

mawoso Geschrieben am 27 März 2014



Dabei seit
03 April 2007
103 Beiträge
Hallo
Hab da noch eine Frage:

Was genau ist eine Freiverkehrseigenschaft und wie wird diese nachgewiesen (im Falle einer ATR).
Also die Eigenschaft ist mir eigentlich schon klar.
Grob gesagt, das ist Ware, die sich in der EU befindet und nicht mehr zolltechnisch behandelt werden muss.
Ist das so richtig?

Aber wie weise ich dem Zoll das nach?

Kann mir dazu jemand weiterhelfen?

Hat jemand Erfahrung mit Ausfuhr in die Türkei und kann mir bei weiteren Fragen helfen?
wie z.B. muss die Rechnung in Englisch ausgestellt sein, oder reicht deutsch?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Gruß
mawoso

beari Geschrieben am 27 März 2014



Dabei seit
19 März 2014
19 Beiträge
Infos zu fast allen Fragen beantwortet die Homepage des Zoll ziemlich gut:

Hier zur ATR

www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

:-)

beari Geschrieben am 27 März 2014



Dabei seit
19 März 2014
19 Beiträge
... und dann gibt's da auch noch so ganz praktische Helferlein zum ausfüllen der Dokumente - schaust Du z.B. hier:

www.nordschwarzwald.ih...ilfen.html

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