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Lieferantenerklärung für Schweizer Kunden
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
schwarzwaldmädel |
Geschrieben am 26 März 2014
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Dabei seit 28 Februar 2013 11 Beiträge
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Hallo,
ein Kunde aus der Schweiz wünscht eine Lieferantenerklärung.
Kann ich in die Schweiz eine "normale" LLE ausstellen oder geht das nur über die Pan-Europäische Kumulierung oder Pan-Euro-Med (von der ich keine Ahnung habe)? Und was ist der Unterschied zwischen Pan-Europäisch und Pan-Euro-Med?
Vielen Dank schonmal.
schwarzwaldmädel
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 26 März 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Manchmal ist www.zoll.de gar nicht so schlecht :
Lieferantenerklärungen können grundsätzlich nur bei Warenbewegungen innerhalb der Gemeinschaft verwendet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001 ....
Daher sind beispielsweise im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der Schweiz ausgefertigte Lieferantenerklärungen keine geeigneten Nachweise, um die Ursprungseigenschaft einer Ware im Sinne dieser Verordnung zu bescheinigen. Hier kann nur ein auf der Grundlage des Abkommens ausgestellter/ausgefertigter Präferenznachweis als Nachweis der Ursprungseigenschaft dienen.
Lieferantenerklärungen im Warenverkehr mit Ländern, die nicht zur Gemeinschaft gehören, sind nur in folgenden Fällen möglich:
- Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft im Warenverkehr mit bestimmten Ländern
- Grenzüberschreitende Lieferantenerklärungen für bestimmte Waren mit türkischem Ursprung im Hinblick auf die paneuropäische Kumulierung, die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und die SAP-Kumulierung
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schwarzwaldmädel |
Geschrieben am 26 März 2014
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Dabei seit 28 Februar 2013 11 Beiträge
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Hallo,
das hatte ich auch schon gelesen, war mir aber trotzdem nicht sicher.
Dann werde ich dem Kunden das so mitteilen.
Vielen Dank!
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Der_Staufer |
Geschrieben am 26 März 2014
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Falls der Kunde fragen sollte, was ihm dann als Nachweis dient: Der Einfuhrabgabenbescheid der Schweiz mit anerkannter Präferenz.
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schwarzwaldmädel |
Geschrieben am 28 März 2014
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Dabei seit 28 Februar 2013 11 Beiträge
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Danke schön.
Bis jetzt hat er noch nicht nachgefragt.
Schönes Wochenende!
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