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Gesetzliche Verpflichtung zum Compliance Screening von Terrorlisten / Sanktionslisten


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


wimmers Geschrieben am 02 April 2014



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02 April 2014
3 Beiträge
Hallo zusammen,

ist ein Logistikunternehmen mit internationalem Versand gesetzlich dazu verpflichtet gem. Compliance die Absender-/Empfängeradressen mit der Terrorlisten der UN abzugleichen? Hat jemand Quellverweise (möglichst in englisch), die das erklären? Es gibt ja diverse IT-Dienstleister, die diesen Service bieten.
Für die AEO F ist ja ein Screening der Mitarbeiter erforderlich aber ich suche halt eine Quelle, die erklärt, dass es rechtlich Verbindlich ist, dieses im Zuge der Compliance kontinuierlich durchzuführen.


Herr und Frau Google haben mich leider nicht weiter gebracht und ich brauche das noch für eine Ausarbeitung.

Danke für alle Infos und Guß
Jörg

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scs6862 Geschrieben am 03 April 2014



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11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
ja, es ist gesetzlich verpflichtend.

Basis ist die EU VO (EG) Nr. 881/2002, gefolgt von Nr. 951/2002, 1580/2002, 1644/2002, 1754/2002, 1823/2002, 1893/2002, 1935/2002, 2083/2002, 145/2003, 215/2003, 244/2003, 342/2003, 350/2003, 370/2003, 414/2003, 866/2003, 1012/2003, 1184/2003, 56/2003, 1607/2003, 1724/2003, 1991/2003, 2157/2003, 19/2004, 100/2004, 180/2004, 391/2004, 524/2004 und 667/2004
EG) Nr. 2580/2001, richtet sich gegen Personen, Gruppen und Organisationen, die nicht in der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 benannt sind.
Die Prüfung fällt in DE unter das Stichwort Exportkontrolle (zuständig BAFA in Eschborn).
In DE „spielen“ mit §9 und 130 OWIG, §14 STGB und das AWG. Persönliche Konsequenzen haben die Verantwortlichen im Unternehmen zu tragen.
Verstösse gegen die Pflichten können mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren und/oder Geldstrafe geahndet werden.

wimmers Geschrieben am 03 April 2014



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02 April 2014
3 Beiträge
scs6862,

danke für die ausführlichen Infos.
Da es EU Recht ist, suche ich einen detaillierten Hinweis, dass das Screening in allen EU Ländern verbindlich ist.
In Deutschland sind zahlreiche Quellen zu finden aber das Screening muss doch in Holland ebenso verbindlich sein wie in Spanien und Frankreich. Es muss doch eine "EU"-Seite o.ä. geben, die das definiert.

Gruß
Jörg

waldorf Geschrieben am 06 April 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo scs6862,
wo findest du in all den von dir zitierten Verordnungen eine gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der Sanktionslisten ??? Alle VO´en enthalten zwar ein Verbot, den gelisteten Personen Gelder oder sonstige wirtschaftl. Ressourcen zur Verfügung zu stellen, aber keine Prüfpflicht.
Keine Behörde wird kontrollieren, ob du die Listen prüfst, wenn kein Verstoß dagegen vorliegt. Erst bei einem möglichen Verstoß greifen ggf. die von dir genannten §§ aus QWiG oder StGB.

Das heißt natürlich nicht, dass es sinnvoll sein kann, die Listen zu prüfen, eine Pflicht gibt es m.E. nicht. Die leiten "interessierte" Kreise gerne aus den Vorschriften ab. Aber ich muss doch nicht gegen jedes gesetzliche Verbot organisatorische Maßnahmen ergreifen, oder tust du das in deinem Unternehmen gegen Betrug, Körperverletzung etc. ???

Die Prüfung der Listen sind in DE lediglich Auflagen der Behörden, insbesondere des Zolls beim AEO und beim Zugelassenen Ausführer und basieren nicht auf Rechtsvorschriften, sondern auf nationaler Auslegung. Deshalb wird sich Wimmers auch schwer tun, in anderen Mitgliedstaaten entsprechende gesetzliche Pflichten zu finden. Die Prüfung der Sanktionslisten im Zusammenhang mit dem Außenhandel findet ausschließlich in DE breite Anwendung und ist in anderen Mitgliedstaaten (nahezu) unbekannt.

Mariana Geschrieben am 06 April 2014



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27 März 2014
13 Beiträge
Das Thema ist auch für mich sehr interessant. Danke für eure Beiträge. Schön wieviel man hier lernen kann.

MagNet-99 Geschrieben am 07 April 2014



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2708 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich kenne diese Verpflichtung ebenfalls nur aus den Anforderungen des AEO. Aus der Not eine Tugend gemacht, habe ich das Vorhandensein des Compliance Screenings allerdings schon für andere Sicherheitszertifizierungen ausgeschlachtet wie BV/RegB und C-TPAT. Steht es dann im jeweiligen Sicherheitsprogramm, so verpflichte ich mich es auch zu tun.

Aber auch wenn sich aus dem Gesetzen und Verordnungen keine Prüfpflicht ableiten lässt, muss jede Firma im Rahmen Ihrer Risikoabwägung überlegen, ob sie es tut oder nicht. Werden erst Verstöße festgestellt, riskiert jede Firma selbst auf solch einer Liste zu landen, was sicherlich unangenehm ist und zu großen wirtschaftlichen Einbußen führen kann.

Gruss
MagNet-99

wimmers Geschrieben am 15 April 2014



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02 April 2014
3 Beiträge
Guten Abend zusammen,

führt das nicht die AEO in Teilbereichen ad absurdum? Wir sprechen immer von sicherer Lieferkette und machen dies dann nur zur Bedingung in Deutschland? Es profitieren die Softwarebuden, die dieses Screening anbieten und tolle Serviceverträge verkaufen. Ich habe nun diverse Firmen zum Thema AEO befragt und habe das Gefühl, dass alle von dem "gibt mir deine Sicherheitserklärung, dann gebe ich Dir meine" (oder AEO) ziemlich genervt sind. Oftmals werden auch die versprochenen Vorteile der AEO in Frage gestellt. Eine Firma hat mir mitgeteilt, dass man nur eine Geschäftsstelle angegeben (und damit auch nur überprüft wurde) hat und das Zertifikat nun für Anfragen in allen Niederlassungen nutzt, da auf dem Zertifikat keine Niederlassungen genannt sind.
Wo ist jetzt der nutzen oder der Vorteil der AEO? Kann man damit mehr als eine Schadstelle an der Wand verdecken?

Gruß
Jörg

waldorf Geschrieben am 18 Februar 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Nachdem das Thema "Sanktionslistenprüfungen von Daimler-Mitarbeitern" kürzlich Schlagzeilen machte (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/terrorabwehr-im-konzern-der-schlaefer-auf-meiner-gehaltsliste/11247962.html), möchte ich die Diskussion auch hier nochmal "anheizen", weil es bei diesem Thema m.E. noch immer mehr Fragen als Antworten gibt :

1. Warum wird das Thema eigentlich nur im Bereich des Außenhandels diskutiert und warum finden sich die einzige Sanktionsvorschrift im AWG ? Wenn ein potentieller Terrorist Chemikalien hier in einer Apotheker und Rohre/Nägel im Baumarkt kauft, interessiert das offenbar niemenden ?

2. Die strafrechtliche Komponente: mich würde wirklich mal interessieren, wie ein dt. Gericht im Falle eines dt. Unternehmens entscheiden würde, das zB eine gelistete Person beschäftigt und bezahlt (also wirtschaftl. Ressourcen zur Verfügung stellt), wenn diese Person juristisch völlig unbescholten ist und weder verurteilt wurde oder gesucht wird (was auf der Mehrheit der gelisteten Personen zutrifft). M.E. ist die entsprechende Vorschrift im AWG mit ziemlich heisser Nadel gestrickt und hält einer juristischen Überprüfung nicht stand.

3. zur Frage von Wimmers : ich kenne auch kein Unternehmen, das messbare zollrechtliche Vorteile des AEO-Status nachweisen kann. Bestenfalls kann man indirekt eine Verbesserung der Zollorganisation und des internen Standings vorbringen. Auch im neuen Unions-Zollkodex werden die Vorteile für den AEO übrigens nicht signifikant verbessert - im Gegenteil: aktuell noch mögliche Vereinfachungen ohne AEO soll es zukünftig nur noch für AEOs geben.

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