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Darf eine Umzugsspedition HGB auch Stückgut nach ADSP fahren


DoDo84 Geschrieben am 06 April 2014



Dabei seit
06 April 2014
2 Beiträge
Hallo zusammen,

meine Umzugs -und Neumöbelspedition fährt Umzüge und Neumöbel. Wir haften nach HGB. Leider kann ich den Laderaum nicht immer durch Neumöbel ausgleichen und fahre als Rückladung auch Stückgut auf Paletten etc. Die Auftraggeber sind hier meist Speditionen die nach ADSP haften.

Dürfen wir diese Frachten fahren obwohl wir nach HGB haften? Bzw. wo liegen die Gefahren und was gibt es zu beachten?

Für eure Hilfe wäre ich Dankbar!!!

Grüße DoDo

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DoDo84 Geschrieben am 09 April 2014



Dabei seit
06 April 2014
2 Beiträge
Hallo, weiß denn keiner was :-) ?
Oder ist die Frage einfach so blöd?
Ich kann mir denken das die Haftungshöhe im SZR einfach höher ist als nach HGB des Möbelspedieurs.
Interessant wäre nur zu wissen, ob das deren Problem im Schadensfall wäre, oder unseres weil die Gegenseite nach ADSP haftet.
Logischer weiße würde ich sagen, deren Problem, wenn sie sich auf einen Transport nach HGB einlassen.

Was meint ihr?



MFG Domi

Tim_S. Geschrieben am 23 April 2014



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157 Beiträge
Tag,
das hier
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Bzw. wo liegen die Gefahren und was gibt es zu beachten?
ist ein wenig weit gefasst um es in diesem Rahmen vernünftig zu beantworten. Aber grundsätzlich "dürfen" Sie als Güterkraftverkehrsunternehmer jedes Gut fahren, da Sie ja eine Erlaubnis nach dem GüKG bzw. eine EU-Lizenz haben werden (Umzugstransporte sind ja nicht erlaubnisfrei).

Neben dem "Dürfen" stellt sich die Frage, ob Sie es "sollten". Die Haftung bei Umzugsgut ist etwas anders geregelt als bei sonstigen Gütern, im Umzugsrecht gibt es die Haftungsbeschränkung auf 620 Euro/qm, zudem sehr kurze Ausschlussfristen. Im allgemeinen Frachtrecht ist die Haftung auf 8,33 SZR pro Kg Rohgewicht beschränkt, die kurzen Ausschlussfristen gibt es nicht. Innerhalb der Jahresfrist des § 439 HGB kann Ihnen also jeder Absender/Empfänger einen Schaden melden. Je nach Güterart kann das Haftungsrisiko also höher oder niedriger sein. Es wäre also sehr zum empfehlen, wenn der eigene Versicherungsmakler gefragt wird, ob man da eine Deckungslücke im Haftungsschutz hat oder ob alles mit abgedeckt ist.

Dass die Auftraggeber Speditionen sind und nach ADSp haften steht der Annahme solcher Aufträge nicht entgegen. Wenn Sie ein Gut beschädigen oder verlieren, dann haften Sie eben im gesetzlichen Umfang, also i. d. R. mit ca. 10,- pro Kilo, bei grober Fahrlässigkeit evtl. auch ohne diese Beschränkung.

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