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Berufsausrüstung (GATT Abkommen 1961)
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
stambo71 |
Geschrieben am 11 April 2014
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Dabei seit 15 August 2012 42 Beiträge
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Hallo zusammen,
hätte ne Frage bezgl. Berufsausrüstung.
Klar, es gibt das Carnet ATA in dem ich alles aufführe, aber zusätzlich gibts wohl anscheinend ne Lösung durch ein selbst ausgestelltes Formular "Vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Berufsausrüstung gem. GATT-Zollabkommen vom 08. Juni 1961"
Funktioniert das wirklich? Hat da jemand Erfahrung?
Oder bleibt "nur" das Carnet?
Danke schön.
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Erzi4 |
Geschrieben am 12 April 2014
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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Hallo stambo,
auf der Website der Weltzollorganisation (WCO) kannst Du Dir einen Überblick über die internationalen Übereinkommen verschaffen, die die Vertragsstaaten der WCO bis heute geschlossen haben (siehe www.wcoomd.org/en/abou...ons.aspx). Da findest Du auch einen Hinweis auf das von Dir erwähnte Übereinkommen. Für die vorübergehende Verwendung von Waren gilt allerdings seit 1990 das Istanbuler Übereinkommen, das alle vorher getroffenen Regelungen zur vorübergehenden Verwendung zusammenfasst.
Keines der Übereinkommen ist jedoch unmittelbar anwendbares Recht. Die Unterzeichnerstaaten haben sich lediglich verpflichtet, die Vereinbarungen in Ihre nationalen Gesetzgebungen zu übernehmen. Innerhalb der EU sind dies die Artikel 137 bis 144 Zollkodex und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Daraus ergeben sich, je nach Verwendungszweck, dann die möglichen Nutzungen eines Carnet ATA, eines Carnet CPD oder eines Verwendungsscheins. In anderen Ländern gibt es vergleichbare Dokumente zum Verwendungsschein, in der Schweiz z.B. den sog. Freipass.
Ohne hier nun weiter in die Details gehen zu müssen: ich kenne kein förmliches Verfahren, das als Alternative zu einem Carnet ATA einfacher wäre. Wenn Du z.B. für eine vorübergehende Verwendung in der Schweiz das Freipassverfahren nutzen wolltest, müsstest Du Dich zum einen dort um Antragstellung und Sicherheitsleistung selbst kümmern und zum anderen den Rückwarennachweis für die spätere Wiedereinfuhr in die EU (z.B. INF. 3) vorhalten. Alles Dinge, die beim Carnet ATA schon "inklusiv" sind.
Grüße
Erzi4
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stambo71 |
Geschrieben am 14 April 2014
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Dabei seit 15 August 2012 42 Beiträge
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Erzi 4,
vielen Dank für die detaillierten Ausführungen.
Für unsere Servicejungs ist das leider ein Buch mit sieben Siegeln.
Aus meiner Sicht ist das Carnet ATA auch unumgänglich, hat man ja auch zumindest ein Jahr Ruhe mit der Papiererstellung.
Danke nochmals..
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