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Präferenzkalkulation Dreiecksgeschäft


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


stambo71 Geschrieben am 03 April 2014



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42 Beiträge
Hallo zusammen,

ein Partner in den USA vermittelt uns einen Auftrag und wir versenden an einen Endkunden., z.B. nach Peru.
Geldfluss: Partner in den USA bezahlt an uns. Peruaner bezahlt an USA.
Somit muss auch in der ABD der wirkliche Buchungswert (also Geldfluss vom Partner) eingesetzt werden. Richtig?
Eine Commercial Invoice für den Endkunden (höherer Betrag) dient dann nur der Verzollung in Peru, als Warenbegleitrechnung.
Wie sieht es nun mit eine WVB (EUR1) aus? Welchen Wert nehme ich zur Präferenzkalkulation?

Danke für eine Info vorab.

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 05 April 2014



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Hallo stambo71,

guckst Du hier:
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

Daraus ergibt sich, dass Grundlage für Deine Kalkulation der Preis an den US-Kunden ist.

Grüße
Erzi4

stambo71 Geschrieben am 07 April 2014



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Danke Erzi4

EuroAccises Geschrieben am 07 April 2014



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Hallo

Ein EUR1 ertstellen mit Rechnung an US

möglich ?

Salutations

Projektkoordinator Geschrieben am 08 April 2014



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Morgen,

ihr verkauft an die USA und die Firma dort dann nach Peru sehe ich das richtig? Dann stellt sich die Frage, ob du überhaupt etwas mit Präferenzen machen kannst. Dein Vertragspartner sitzt ja in den USA und du lieferst nur für ihn aus.

Verbessert mich falls ich falsch liege.

stambo71 Geschrieben am 08 April 2014



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yep.
Wir produzieren i.A. unserer Mutter in den USA und bekommen auch Geld aus den USA dafür.
Versand der Ware z.B. direkt nach Peru/Mexico egal, mit einer Warenbegleitrechnung (höherer Wert) für den Endempfänger.
Zahlung erfolgt dann vom Endempfänger an die Mutter.
Ist Präferenz vom Geldfluss abhängig?

Projektkoordinator Geschrieben am 08 April 2014



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Also momentan sehe ich es so.

Du verkaufst in die USA und müsstest theoretisch eigentlich auch dorthin liefern tust deiner Mutter gewissermaßen nur den Gefallen für sie an den Endkunden in Peru oder Mexiko auszuliefern. Mit den USA hat die EU noch keine Präferenzabkommen also kannst du das Grundgeschäft nicht begünstigt verkaufen/liefern.

Zwischen den USA und Peru oder Mexiko sollte es dagegen meines Wissens nach Freihandelsabkommen geben. Ob dir das allerdings was bringt kann ich dir momentan nicht beantworten.

Hoffe ich bin nicht auf dem Holzweg...

EuroAccises Geschrieben am 08 April 2014



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Hier haben wir ein Reihengeschäft mit Drittland Bezug
und die Steuerbefreiung mit Beförderungs oder Versendungslieferung,
oder die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen kommt bei ruhenden Lieferungen nicht in Betracht

stambo71 Geschrieben am 09 April 2014



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jetzt gibt´s diese Aussage....

"dass für eure Kalkulation der von euch berechnete Wert heranzuziehen ist.
Grundsätzlich kann von euch für die Warenlieferung in einen Abkommensstaat ein Präferenznachweis ausgestellt werden, auch wenn die Bezahlung der Ware aus einem Nicht-Abkommensstaat erfolgt"

Projektkoordinator Geschrieben am 09 April 2014



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Von wem kommt die Aussage?

stambo71 Geschrieben am 09 April 2014



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Zollberatung.
Gibts dazu ne andere Meinung?

Erzi4 Geschrieben am 11 April 2014



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Hallo stambo,

bitte nicht von den beiden anderen Beiträgen irritieren lassen, Du kannst einen Präferenznachweis ausstellen, wenn Du EU-Ursprungswaren unmittelbar in ein Land lieferst, mit dem die EU ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, in Deinem Fall Peru. Weder das eigentliche Freihandelsabkommen noch das Ursprungsprotokoll enthalten Einschränkungen im Hinblick auf den Rechnungsempfänger. Deswegen ist ein Reihengeschäft mit einem Unternehmen in den USA auch dann kein Problem, wenn man die Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt, die da lauten:

- Ursprungseigenschaft der Ware
- Präferenznachweis
- Einhaltung des Territorialitätsprinzips (keine weitere Be- oder Verarbeitung außerhalb der Präferenzzone)
- Unmittelbare Beförderung

In der Praxis scheitert es bei Reihengeschäften häufig am Präferenznachweis, nämlich dann, wenn Hersteller/Lieferant und Empfänger sich nicht kennen (sollen). Dies scheint in Deinem Fall jedoch kein Problem zu sein. Du kannst allerdings keine UE auf der Rechnung abgeben, denn die Rechnung geht ja an den Partner in den USA. Allerdings erlauben die Ursprungsprotokolle auch UE auf anderen Handelspapieren, z.B. dem Lieferschein. Weil auch das in der Praxis gerne zu Problemen führt, empfehle ich in Deinem Fall, eine EUR.1 auszustellen.

Grüße
Erzi4

stambo71 Geschrieben am 14 April 2014



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Okay verstehe.
Dass es funktionieren muss, dachte ich mir schon.
Danke für den Tipp die EUR1 separat zu erstellen, oder zumindest den Nachweis auf den LS anzudrucken.

Grazie

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