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Konsignationslager China
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
worstcase |
Geschrieben am 25 September 2013
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Dabei seit 18 Oktober 2011 82 Beiträge
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Hallo Asien-Kenner,
habe folgendes Problem: wir haben in China ein Konsignationslager, das zum Zweck der Belieferung des asiatischen Raumes eingerichtet wurde.
Nun heißt es hier beim Zoll, wenn wir unsere Waren via Zollverfahren dort hin ausführen, dann wäre das Ausfuhrverfahren damit erledigt.
Zölle und USt sollen in CN erst (vergleichbar mit einem deutschen Zolllager) nach Entnahme der Ware entrichtet werden.
Nun nochmal zum Verständnis: die deutsche USt wird natürlich mit Ausfuhr fällig. Aber wie ist das in China und wie kann ich das ganze formell im Ausfuhrverfahren richtig handhaben?
Vielen Dank für Ratschläge. (Ein Kurstipp zum Thema wäre auch toll)
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waldorf |
Geschrieben am 25 September 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Du führst also Ware nach CN in ein Konsignationslager aus. Das ist erstmal eine umsatzsteuerfreie Ausfuhr, die ganz normal in ATLAS angemeldet wird und mit der Gestellung an der Ausgangszollstelle und der Erzeugung des Ausgangsvermerks erledigt ist. Da wird keine deutsche USt fällig.
In China interessiert das dt. Ausfuhrverfahren niemanden.
Mich würde mal interessieren, wie du das mit dem Konsignationslager hinbekommen hast. Habt Ihr eine Tochter in CN ? Nach meinen Infos gibt es in CN eine Vielzahl verschiedener Zolllager- und Freizonenmodelle.
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worstcase |
Geschrieben am 27 September 2013
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Dabei seit 18 Oktober 2011 82 Beiträge
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Danke für die Antwort. Ja, so ist es, wir haben ne Tochter in China. Problem sind die chinesischen Einfuhrabgaben, die wohl sowohl bei der Einfuhr in das Konsignationslager als auch bei der Entnahme (z. B. Lieferung nach Singapur, Japan) fällig werden.
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betterorange |
Geschrieben am 27 September 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Warum habt Ihr das Konsignationslager nicht in einer Zollfreihandelszone wie Hong Kong?
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waldorf |
Geschrieben am 30 September 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Vielleicht, weil HK ein ziemlich teures Pflaster ist ?
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worstcase |
Geschrieben am 11 Oktober 2013
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Dabei seit 18 Oktober 2011 82 Beiträge
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Nun bin ich nicht wirklich schlauer.
um noch konkreter zu werden:
Die Abgabensache für den deutschen Zoll ist natürlich mit der Ausfuhr gegessen. Die knifflige Sache ist allerdings, dass das ABD auf das Zolllager in China lautet, dieses Lager aber von uns ERP-technisch verwaltet wird.
Folglich wird bei einer Auslieferung nach z. B. Singapur einfach eine Umbuchung im ERP-System eingestellt, damit stimmt der Empfänger im ABD nicht mehr. Dazu wurde von den Zollbehörden ein eindeutiges Veto eingelegt.
Was ich nicht verstehe: Bei der Ausfuhr-Anmeldung habe ich doch die Option "endgültiger Warenempfänger ist unbekannt". Also weshalb ist das für den dt. Zoll ein Problem?
Zuletzt bearbeitet von worstcase am 22 Nov 2013 - 10:43, insgesamt einmal bearbeitet |
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waldorf |
Geschrieben am 11 Oktober 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wenn Du in das Zolllager in CN lieferst, ist das die Adresse, die in deiner Ausfuhranmeldung anzugeben ist.
Wohin die Ware aus diesem Lager anschließend weitergeliefert wird, interessiert zollrechtlich in der Ausfuhranmeldung nicht.
Wenn ich diech richtig verstehe, ändert dein ERP-System die Empfängeradresse in bestimmten Fällen. Das darfst du für die Ausfuhranmeldung nicht zulassen.
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worstcase |
Geschrieben am 14 Oktober 2013
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Dabei seit 18 Oktober 2011 82 Beiträge
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Richtig verstanden.
Dann verstehe ich dennoch den Zusatz in unserer ATLAS Schnittstelle
"endgültiger Warenempfänger unbekannt" nicht.
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worstcase |
Geschrieben am 17 April 2014
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Dabei seit 18 Oktober 2011 82 Beiträge
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waldorf wrote: |
Wenn Du in das Zolllager in CN lieferst, ist das die Adresse, die in deiner Ausfuhranmeldung anzugeben ist.
Wohin die Ware aus diesem Lager anschließend weitergeliefert wird, interessiert zollrechtlich in der Ausfuhranmeldung nicht.
Wenn ich diech richtig verstehe, ändert dein ERP-System die Empfängeradresse in bestimmten Fällen. Das darfst du für die Ausfuhranmeldung nicht zulassen. |
Die Intention ist bekannt: Einfuhrabgaben werden erst bei Entnahme in China fällig.
Das Manko liegt in der Nachverfolgung: Es wird eben nicht im ERP-System geändert. Im ERP-System läuft alles auf das Konsi-Lager. D. h. ich kann weder nachvollziehen wann was entnommen wird noch wer der Endverwender ist.
Ist das aus Sicht der deutschen Zollbehörden legal?
Ist diese Konstellation auf jede andere Nation übertragbar? Geht es letztendlich nur um die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes (egal ob Asien, Amerika, wo auch immer)?
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worstcase |
Geschrieben am 29 April 2014
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Dabei seit 18 Oktober 2011 82 Beiträge
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worstcase wrote: |
waldorf wrote: |
Wenn Du in das Zolllager in CN lieferst, ist das die Adresse, die in deiner Ausfuhranmeldung anzugeben ist.
Wohin die Ware aus diesem Lager anschließend weitergeliefert wird, interessiert zollrechtlich in der Ausfuhranmeldung nicht.
Wenn ich diech richtig verstehe, ändert dein ERP-System die Empfängeradresse in bestimmten Fällen. Das darfst du für die Ausfuhranmeldung nicht zulassen. |
Die Intention ist bekannt: Einfuhrabgaben werden erst bei Entnahme in China fällig.
Das Manko liegt in der Nachverfolgung: Es wird eben nicht im ERP-System geändert. Im ERP-System läuft alles auf das Konsi-Lager. D. h. ich kann weder nachvollziehen wann was entnommen wird noch wer der Endverwender ist.
Ist das aus Sicht der deutschen Zollbehörden legal?
Ist diese Konstellation auf jede andere Nation übertragbar? Geht es letztendlich nur um die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes (egal ob Asien, Amerika, wo auch immer)? |
Weiß keiner Rat?
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beatlejus |
Geschrieben am 30 April 2014
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Dabei seit 17 Juni 2005 7 Beiträge
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Wir hatten eine ähnliche Konstellation für Mexiko: Im ERP war der Auftraggeber und Rg.empfänger unser Kunde, der Warenempfänger das Konsilager. Das Konsilager läuft auch im ERP auf den Auftraggeber. Die Entnahmen wurden auf den Auftraggeber ausgestellt und bei Entnahme in Mexiko verzollt.
Aus meiner Sicht liegt das Problem im beschriebenen Fall darin, dass im ERP-System alles auf das Konsilager läuft und nicht auf den Aufftraggeber.
--
Gruß
beatlejus
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