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DDU USA - wer trägt folgende Kosten??


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


kotschi Geschrieben am 30 Mai 2006



Dabei seit
10 März 2005
40 Beiträge
Könnt ihr mir bitte helfen?

Wer trägt bei einer Luftfrachtsendung in die USA unter DDU Bedingung nach Incoterm-Regelung folgende Kostenpositionen:

1. (A)AMS-Fee,

2. US Sales Tax (was ist das überhaupt?, klar für uns ist nur, dass dies nicht die Einfuhrumsatzsteuer VAT ist),

3. Border- Broker/Agent Fee


Ich denke 1. trägt Absender, Rest der Empfänger bin mir aber nicht sicher.

Gruß
Kotschi

CARGOFORUM PARTNER

JayJay Geschrieben am 30 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Hallo Kotschi,

alle Kosten bis auf die Einfuhrumsatzsteuer und Zölle gehen zu lasten des Absenders, somit auch Nummer 3.

Die US Sales Tax ist von Empfänger zu tragen.

Hier die offizielle Definition der Sales Tax von der HP der IRS (amerikanische Finanzbehörde):
Most states have sales tax on purchases and services, but sales tax and the products that sales taxes are levied on vary from state to state. Sales tax cannot be refunded by the U.S. Federal Government. State taxes are generally not charged to diplomats and employees of certain international organizations who have been issued a tax exempt card. This card must be presented at time of purchase in order for taxes to be waived. Contact the U.S. Customs Service for more information or to find out if you can apply for the tax exempt card.

In some states, you may have to pay sales taxes on hotels and other tourist attractions. Visit the City/State pages to access specific information about sales taxes in the state you are visiting.

Unter folgenden Links kannst du auf Wikipedia mehr Infos zur Sales Tax finden:
en.wikipedia.org/wiki/...ted_States
en.wikipedia.org/wiki/Sales_tax

hoffe geholfen zu haben

gruss
jayjay

kotschi Geschrieben am 30 Mai 2006



Dabei seit
10 März 2005
40 Beiträge
Danke Jay-Jay, der Nebel lichtet sich langsam.

Nochmals kurz zur Border-Broker/Agent Gebühr:
Ich hatte vermutet, dass diese Gebühr für den Eintritt in das Zollgebiet der USA anfällt und ein Zollagent (evtl. Spediteur) diese Dienstleistung für die Verzollung ausführt.
Wenn dies so wäre, müsste bei DDU (...duty UNPAID) nicht der Empfänger das löhnen?

Oder zählt diese Gebühr/Dienstleistung zu den "delivered"-Posten?

cherio

Kotschi

JayJay Geschrieben am 30 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Hallo Kotschi,

kein Problem ! Helfe gerne wo ich nur kann !

Noch mal zur Border-Broker/Agent-Fee.
Um was fuer eine Gebuehr es sich hier genau handelt kann ich dir leider nicht sagen. Ich gehe mal davon aus das es in die Richtung wie von dir beschrieben geht. Da DDU benannter Lieferort besagt das alle Kosten mit Ausnahme von Steuern und Zöllen (deswegen Duty unpaid) vom Absender getragen werden. Da ich mal davon Ausgehe das es sich hier um eine Gebühr eures Agenten handelt und weder um Steuern oder Zölle muss diese auch vom Absender getragen werden (Delivered-Posten). Am besten wäre es sicherlich von eurem Agenten zu erfahren um was für eine Gebühr es sich hierbei genau handelt um 100% zu sagen zu welchen Posten es gezählt wird.

Gruss,
jayjay

skytruck Geschrieben am 04 Juni 2006



Dabei seit
14 März 2005
152 Beiträge
sales tax wird anders als bei uns die EUSt nicht bei der Einfuhr erhoben, es ist eine reine Verbrauchersteuer die beim Verkauf an den Endkunden anfällt und entweder vom Bundesstatt, dem County oder der Stadt oder allen drei erhoben wird. Oder auch nicht, in der Mall of America in MSP z.B nicht.

Broker Fees können eine böse Falle sein, weil der Empfänger seinen Broker bestimmen kann und nur wer einen power of attorney hat die Abfertigung machen darf. Der eigene Agent also fast nie, deswegen sollte man vorher wisse wer der Broker des E,pfängers ist und sich von diesem verbindlich die Preise einholen.

.

Gast Geschrieben am 08 Juni 2006





@skytruck:

bei prepaid sendungen gelten auch die Power of Attorneys des Absenders, deswegen ist deine Aussage falsch das es sich bei der Brokerfee um eine Falle handelt. Deswegen geben wir bei solchen Sendungen immer die Power of Attorney mit damit es zügig voran geht. Kannten diese Möglichkeit bis vor ein paar Jahren auch nicht, bis unser Partner uns darüber aufgeklärt hat, dass wir es auch so machen können.

skytruck Geschrieben am 09 Juni 2006



Dabei seit
14 März 2005
152 Beiträge
Mag sein, ich arbeite schon lange nicht mehr in ops und bin mit solchen Dingen nur am Rande beschäftigt.

Prepaid ist in dem Zusammenhang dann allerdings ein zu ungenauer Begriff. Diese Möglichkeit kann eigentlich nur bei DDP greifen, wer zahlt bestimmt, kann also auch die POA erteilen.

Bei DDU liegt das dann schon wieder ganz anders.

Gast Geschrieben am 10 Juni 2006





sieht bei DDU genauso aus wie bei DDP.

skytruck Geschrieben am 11 Juni 2006



Dabei seit
14 März 2005
152 Beiträge
Wie gesagt, ich habe das Problem nicht, sollte ich im richtigen Leben vor die Frage gestellt werden habe ich einen Anwalt in Ft. Lauderdale der auf US Zollrecht spezialisiert ist und mir die korrekte Auskunft gibt.

Ich habe es so gelernt das eine POA nur vom Zollbeteiligten erteilt werden kann und das ist der Importeur. Sollte sich das geändert haben, OK, kein problem für mich. Warum soll es in den letzten 20 Jahren keine Verfahrensvereinfachungen gegeben habem, zumal diie Integratos und namentlich FX die entsprechende Lobbying Power haben.

Ich habe hier schon öfters gerade diese Firma verflucht, die ohne Rücksprache infach Sendungen zugestellt hat und dann später die Zollrechnung präsentierte, wobei meistens Mist gebaut wurde. Das sind dann auch noch Beträge für die sich ein Einspruch "aus Billigkeitsgründen" nicht lohnt oder es sind einige Tausend € EUSt die man dann mal eben 4 Wochen nicht auf dem Konto hat. Aich kein Einspruch möglich.


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Gast Geschrieben am 12 Juni 2006





Hallo Kotschi,

lt. Incoterms 2000 ist der KÄUFER verpflichtet:

1.) B2 (...) alle erfordelichen Zollformalitäten für die Einfuhr der Ware zu erledigen.

2.) B6 (...) die Kosten der Zollformalitäten sowie alle Zölle, Steuern und andere Abgaben, die bei der Einfuhr der Ware anfallen zu tragen.

Am besten ist es, trotz Incoterms, mögliche Unklarheits-/Streitquellen extra auf dem Kaufvertrag zu vermerken, dann hat man auch Ruhe.

Gruß
Fischbräter

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