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Zusatzcodierungen in Ausfuhranmeldungen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
morlock |
Geschrieben am 23 Mai 2014
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Hallo Forenuser
Habe da mal die ein oder andere Frage zu den Zusatzcodierungen.
1. Sind diese Codierungen immer in den Ausfuhranmeldungen anzugeben?
2. Werden diese von der Ausgangszolle geprüft ?
3. Welche Zusatzcodierungen würdet ihr angeben z.B 87083091 nach China ( Die Ware hat keine Beschränkungen )
PS. Wünsche allen ein schönes Wochenende
Gruß
Morlock
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roliP |
Geschrieben am 26 Mai 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo morlock,
meinst Du jetzt die Zusatzcodierung bei der Warennummer, beim Verfahrenscode oder bei Unterlagen?
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morlock |
Geschrieben am 26 Mai 2014
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Hallo RoliP
bei der Warennummer meine ich.
Gruß
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roliP |
Geschrieben am 26 Mai 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Die weiteren vier Unterfelder der Warennummer sind laut Merkblatt zu Zollanmeldungen "nur auszufüllen bei der Ausfuhr von Marktordnungswaren, wenn es in einschlägigen Vorschriften verlangt wird"! Unter Marktordnungswaren versteht man Agrarwaren. Hast Du das gemeint?
Gruß
rolip
siehe link
www.zoll.de/SiteGlobal...rch-anchor
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morlock |
Geschrieben am 27 Mai 2014
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Hallo
Denke das hierbei nicht nur Marktordnungswaren betroffen sind.
Hier ein kleiner Auszug
Mit dem Zusatzcode 4999 erklärt der Anmelder, dass es sich um andere Waren handelt als in den Zusatzcodes 4115 bis 4118 beschrieben, also um Waren, die nicht von der VO (EG) Nr. 1005/2009 betroffen sind."
Also: je nach Kapitel entweder Y902 oder der Zusatzcode 4999.
Gruß
Morlock
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perry12345 |
Geschrieben am 27 Mai 2014
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Dabei seit 21 November 2013 13 Beiträge
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Hi,
im Merkblatt zu den Zollanmeldungen:
Im Dritten Unterfeld ist der Zusatzcode einzugeben.
(Auszufüllen bei der Ausfuhr von Marktordnungswaren, wenn es in einschlägigen Vorschriften verlangt
wird und bei der Versendung/Ausfuhr, wenn es im EZT/TARIC vorgesehen ist).
rolip hat das Zweite Unterfeld gemeint das betrifft Marktordnungswaren.
1. Sprich wenn lt. EZT ein Zusatzcode vorgesehen ist muss der eingetragen werden.
2. Ich denke wenn ein Zusatzcode erforderlich ist wird der auch von der Ausfuhrzollstelle geprüft werden.
3. Bei deiner angegebenen Codenummer gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder Zusatzcodes oder nicht. Es kommt halt drauf an was du hast. Die entsprechenden Massnahmen mit den zugehörigen Bedingungen stehen doch schön aufgeschlüsselt im EZT.
Wenn alles nichts hilft einfach bei deiner zuständigen Ausfuhrzollstelle anrufen.
Gruss
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morlock |
Geschrieben am 28 Mai 2014
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Hallo User
habe noch eine andere Frage zu den Zusatzcodierungen
Gibt es eine Liste von den Warentarifnummern die die Angabe
von Zusatzcodierung benötigen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Morlock
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perry12345 |
Geschrieben am 28 Mai 2014
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Dabei seit 21 November 2013 13 Beiträge
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Meines Wissens gibt es keine Liste.
Macht auch wenig Sinn da der Zusatzcode nicht nur von der Warentarifnummer sondern auch vom entsprechenden Land abhängig sein kann.
Ich denke da gibt es fortlaufend Änderungen und falls es eine Liste gäbe wäre die bei Druck schon wieder veraltert.
Das nachprüfen im EZT bleibt dir also nicht erspart.
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren. Falls es sowas gibt würde mich das auch interessieren.
Gruss
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roliP |
Geschrieben am 28 Mai 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo, ich muss mich auch nochmal melden. perry12345 hat natürlich recht, ich hatte einfach das Thema verfehlt. Der EZT-Ausfuhr mit seinen Angaben Zusatzcodes, Bedingungen, Fußnoten etc. ist wirklich nicht einfach zu verstehen! Wie perry12345 schreibt, muss die auszuführende Ware exakt mit den Vorgaben der Maßnahmen und Maßnahmearten des EZT verglichen werden. Warum nun ein eventueller Zusatzcode bei der Warennummer und zusätzlich die entsprechende Codierung bei den Unterlagen angegeben werden muss, hat sich für mich noch nicht erschlossen. Gibt es jemanden, der das mit einfachen Worten erklären kann?
Gruß
rolip
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morlock |
Geschrieben am 28 Mai 2014
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Ich bedanke mich für eure infos
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