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Einfuhrverzollung T1 Dokument / A.TR


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


sisqonrw Geschrieben am 02 Juni 2014



Dabei seit
28 Dezember 2010
139 Beiträge
Hallo,

wir verzollen unsere Sendung aus der Türkei selber. Wir bekommen die Sendung immer mit einem A.TR Dokument.

Wir haben die Sendung auf dieser Seite:

www.einfuhr.internetzo...eldung.de/

mit folgenden Daten:

LKW Kennzeichen
Zollstelle
Gewicht

ganz einfach verzollt.

Diesmal bekommen wir die Sendung mit einem T1 Dokument.

Können wir die Sendung über diese Seite auch verzollen? Wo ist der Unterschied wenn wir die Sendung mit einem T1 Dokument bekommen? Was müssen wir beim ausfüllen beachten?

Warum will die Spedition unbedingt eine Verpflichtungserklärung haben? Müssen wir die abgeben?

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Winter Geschrieben am 03 Juni 2014



Dabei seit
05 Mai 2014
1 Beiträge
Hallo,

du verwechselt da etwas. Ein A.TR ist eine Warenverkehrsbescheinigung zur Präferenz Beantragung und ein T1 ist eine Versandanmeldung. Die sind nicht gleichzusetzen. Vermutlich dürfte die Ware sonst mit einem Carnet TIR ankommen?

Aber um mal "nur" deine Fragen kurz zu beantworten:
Können wir die Sendung über diese Seite auch verzollen?
- Ja, ist kein Problem

Was müssen wir beim ausfüllen beachten?
- Das T1 sollte als Vorpapier eingetragen werden bzw. die MRN Nummer des T1

Warum will die Spedition unbedingt eine Verpflichtungserklärung haben?
- Die Spedition wird in diesem Fall auch sicher der Hauptverpflichter auf dem T1 sein und damit bürgen die für die ordnungsgemäße Anmeldung. Sollte das innherlab der Frist (üblicherweise 8 Tage nach dem Ausstellen des T1) passieren wird kurz drauf ein Suchverfahren eingeleitet und die anfallende Einfuhrumsatzsteuer + Zoll vom Zoll automatishc erhoben und dem Hauptverpflichter in Rechnung gestellt.
Mit der Verpflichtungserklärung sagt ihr, dass ihr die Waren ordnungsgemäß am Zoll gestellen werdet und die Abgaben zahlen werdet + das T1 mit der Zollanmeldung beenden werdet. Sollte das nicht passieren, können anfallende Kosten an euch weiter belastet werden.

Müssen wir die abgeben?
- Müssen nicht. Allerdings ist dann die Frage ob die Spedition das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben eingehen möchte oder lieber Abstand vom Transport nimmt.

Wo ist der Unterschied wenn wir die Sendung mit einem T1 Dokument bekommen?
- Ich geh mal von aus, die ware kommt sonst mit einem Carnet TIR. Der unterscheid zu einem T1 besteht zu einem in der Haftung. Beim TIR haftet der Transporteur und das Fahrzeug wird verplombt, dadurch ist kein zuladen mehr möglich. Bei einem T1 kann jeder, der über eine Bürgschaft verfügt haften und das Fahrzeug wird nicht verplombt dadurch ist ein Zuladen von anderen Sendungen möglich.

sisqonrw Geschrieben am 03 Juni 2014



Dabei seit
28 Dezember 2010
139 Beiträge
Vielen Dank für die Antwort.

für was ist die Bewilligungsnummer. Wir erwarten eine Sendung aber haben keine Bewilligungsnummer. Wie soll das gehen?

waldorf Geschrieben am 03 Juni 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wenn Du eine Bewilligung als "Zugelassener Empfänger" (ZE) hättest, könntest du die unverzollte Ware mit dem Versandschein direkt annehmen. Da das nicht der Fall ist, muss du den Spediteur informieren, die Ware bei dem Zollamt zu gestellen, an das du die Zollanmeldung sendest.

Ich hoffe, dass dennoch ein A.TR dabei ist. Sonst müsstest du nämlich Zoll bezahlen.

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