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Haftung bei Transportschäden mit unvollständigen Frachtdokumenten
Projektkoordinator |
Geschrieben am 16 Mai 2014
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Hallo zusammen,
mir ist eben ein grober Fehler in der Abwicklung einer Abteilung begegnet. Es wird im IT-System eine Palette mit Material gebildet. Nun kommt der jeweilige Sachbearbeiter auf die, dass er mit dieser Palette einen "Beipack" versenden will und packt noch ein oder zwei Kartons auf die Palette dazu. Systemseitig wird allerdings nichts geändert.
Schlussendlich wird also nur eine Palette abgefertigt und bei der Spedition angemeldet. Gewichte und Abmessungen sind zwar korrekt allerdings wird das Material des Beipacks unterschlagen, da sie auf den Papieren nicht aufgeführt sind.
Ich sehe das ganze hinsichtlich Transportschäden recht kritisch, des weiteren öffnet man meiner Meinung nach mit dieser Abwicklung die Türe zur Reklamation auf Grund von Unvollständigkeit der Lieferung.
Wie seht ihr das?
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CARGOFORUM PARTNER
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DieterB |
Geschrieben am 08 Juni 2014
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Dabei seit 19 Oktober 2010 94 Beiträge
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Moin
definitiv. Wenn ihr eine Haftbarhaltung bekommt,
und keinen Nachweis, habt ihr verloren.
Vor allen Dingen, diese 2 Kartons fehlen evtl an anderen Sendungen
und sind (auf Grund fehlerhafter papiere) nicht auffindbar
Allerdings ist es auch so, wenn eine Palette gemeldet wird,
wir diese auch quittiert.
Ohne Auftrag darf der Fuhrunternehmer die Palette nicht aus einander nehmen.
Denn wie häufig habe ich schon Transporte gehabt über eine Palette mit X Kartons.
Palette war foliert, später fehlten 1-2 Kartons, es wurde bei der Anlieferung aber 1 pal quittiert. Alle sauber
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