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Ausgangsvermerk für Ausführer bei unvollständiger Ausfuhranmeldung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
roliP |
Geschrieben am 25 März 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Wer hat Erfahrungen aus der Praxis?
Folgender konstruierter Fall:
Die Firma A in Norddeutschland kauft beim Hersteller B in Süddeutschland eine Maschine. Der Hersteller B soll die Maschine gleich an der Käufer C in ein Drittland versenden. Hersteller B kann die Maschine nach Zollkodex-DV bei seiner für ihn zuständigen Ausfuhrzollstelle zur Ausfuhr anmelden (ansonsten müsste die Maschine ja nach Norddeutschland!). Der Hersteller B tritt als sog. "Subunternehmer" auf und gibt eine unvollständige Ausfuhranmeldung ab. Die Sendung kann ausgeführt werden. Der Ausführer A muss dann binnen 30 Tagen eine vollständige AM bei seiner Zollstelle abgeben.
Der Hersteller B bekommt nun beim Ausgang der Maschine einen "Ausgangsvermerk", den er aber umsatzsteuerrechtlich nicht braucht. Wie kommt der Ausführer in der Praxis zu einer Bestätigung seiner umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung?
Gruß rolip
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CARGOFORUM PARTNER
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Tobbie |
Geschrieben am 28 März 2014
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Moin,
den Ausgangsvermerk erhält nach meiner Kenntnis nur derjenige, der die endgültige Ausfuhranmeldung abgegeben hat.
Das macht auch Sinn, denn der Ausgangsvermerk enthält schliesslich viele Daten,
die der andere ja gerade nicht sehen soll.
Der Ausgangsvermerk wird auch erst erteilt, wenn die vollständige AM abgegeben wurde, nicht wenn sie mit einer unvollständigen ausgeführt wurde.
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roliP |
Geschrieben am 31 März 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Der Hersteller (auch Subunternehmer genannt) sendet die unvollständige Ausfuhranmeldung an seine Zollstelle. Die Sendung wird ins Ausfuhrverfahren überlassen und geht mit dem ABD zur Grenze (z.B. Flughafen). Nachdem die Sendung ausgeführt worden ist, bekommt der Sender der Daten (Hersteller oder ein beauftragter Sped.) den Ausgangsvermerk übermittelt. Wenn der eigentliche Ausführer seine ergänzende AM abgibt, bekommt er über das System ATLAS-Ausfuhr nichts mehr. Der Subunternehmer/Beauftragter muss den Ausgangsvermerk dem Ausführer zukommen lassen. Soweit mein theoretisches Wissen. Ich wollte es mir nur nochmal von Praktikern bestätigen lassen.
Gruß rolip
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Tobbie |
Geschrieben am 31 März 2014
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Hallo rolip,
in der Praxis ist es genauso wie Du schreibst - nur das mit dem Ausgangsvermerkt ist anders.
Der Subunternehmer bekommt nach erfolgter Ausfuhr keinen Ausgangsvermerk, sondern erst der Anmelder nach Abgabe der ergänzenden AM.
Zumindest bei uns ist es so ;-)
Viele Grüße,
Tobbie
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roliP |
Geschrieben am 01 April 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo Tobbie,
sendet Ihr selbst die eAM an Euer zuständiges Zollamt und bekommt auf elektronischem Weg dann den Ausgangsvermerk? Oder wie läuft es konkret ab?
Grüße
rolip
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Der_Staufer |
Geschrieben am 01 April 2014
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Wer kümmert sich um den Transport von B nach C?
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roliP |
Geschrieben am 02 April 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo Der_Staufer,
in meinem konstruierten Fall würde B einen Sped. beauftragen. Sollte A einen Vertreter beauftragen, könnte A bei der Zollstelle der Verladens und Verpackens gleich eine vollständige AM abgeben (wenn Du darauf hinaus willst!?)
Gruß rolip
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Tobbie |
Geschrieben am 03 April 2014
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Moin roliP,
als Dienstleister kommt bei uns beides vor. Bei Abgabe einer unvollständigen AM passiert nach erfolgter Ausfuhr nichts weiter, nach erfolgter Abgabe der ergänzenden AM kommt der Ausgangsvermerk über ATLAS automatisiert.
Das wir beides machen (unvollständige und vollständige für den gleichen Vorgang) ist in der Praxis noch nicht vorgekommen.
Oder ist jetzt die Frage, an welche Zollstelle die jeweiligen Meldungen gesendet werden müssen, wenn eigentlich unterschiedliche Zollämter für unvollständige und ergänzende AM zuständig sind?
Viele Grüße,
Tobbie
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roliP |
Geschrieben am 03 April 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo Tobbi,
vorausgesetzt die Zollstellen der uAM und der eAM sind unterschiedlich, dann müsste nach meiner Kenntnis der Ausgangsvermerk über die entsprechende Zollstelle an den Sender der Daten zurückgehen (z.B. Ihr als Dienstleister). Für die später folgende eAM an die andere Zollstelle gibt es keinen übersendeten Ausgangsvermerk mehr!!
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Dameuna |
Geschrieben am 16 Juni 2014
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Dabei seit 04 Mai 2010 48 Beiträge
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Hallo,
ich würde vorschlagen A macht selbst die Ausfuhranmeldung (Ort der Gestellung kann bei B sein). So erhält er auch den Ausgangsvermerk. Sollten ihm für die Ausfuhranmeldung ein paar Daten fehlen (z.B, zuständige Zollstelle), muss er sich die bei B holen, der ihm bestimmt behilflich ist.
Wenn A nicht geübt ist, kann er damit auch eine Spedition beauftragen.
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