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Risiken bei Entladung DDP


Atlas2014 Geschrieben am 25 Juni 2014



Dabei seit
25 Juni 2014
2 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe im Netz keine eindeutigen Hinweise gefunden und hoffe auf Tipps hier im Forum:

Es geht um ein Projekt für Geräte aus dem Ausland nach Deutschland. Hier wurde DDP vereinbart. So weit kein Problem. Transport, Verzollung etc. ist organisiert.

Normalerweise ist der Empfänger für die Entladung verantwortlich. Dieser hat aber weder Mittel noch Personal die großen Kisten Geräte aus den LKW zu laden. Wir haben durch unseren Spediteur die Entladung vor Ort beim Käufer anbieten lassen.
Der Käufer möchte aber nicht direkt den Spediteur beauftragen, sondern über uns, da es einfacher sei.
Wir haben hier bedenken, bzgl. der Haftung, Wir können dies aber nicht begründen außer mit einer einfacheren und direkten Abwicklung und der Verpflichtung des Käufers zur Abladung bei DDP

Hat hier jemand eine Idee was dagegen spricht und eine Argumentation für die direkte Beauftragung Käufer-Spediteur stärkt?

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HunkyDory Geschrieben am 25 Juni 2014



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Wenn du schon den Rest organisiert hast und du dich bestens mit diesen großen Kisten auskennst, dann könntest du doch auch die Entladung organisieren, oder?

Ich gehe davon aus, dass du mit dem Käufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, in dem DDP als Lieferbedingung vermerkt ist. Wie du schon richtig festgestellt hast, ist es bei DDP eigentlich Sache des Empfängers die Ware zu entladen. Wenn er dich aber (schriftlich) bittet, die Ware in seinem Auftrag zu entladen, dann bist du als Erfüllungsgehilfe des Käufers tätig (§ 278 BGB). Wenn dir - oder wem auch immer - die Kiste vom Kran fällt, dann haftet der Käufer/Empfänger, als hätte er selbst gehandelt.

Natürlich würde ich mir noch zusätzlich vom Käufer/Empfänger die schriftliche Bestätigung geben lassen, dass die Entladung auf seine Kosten und Gefahr erfolgt. Sicher ist sicher.

Atlas2014 Geschrieben am 25 Juni 2014



Dabei seit
25 Juni 2014
2 Beiträge
Danke HunkyDory für den Tipp und den Verweis auf das BGB. Im Prinzip haben wir ja schon alles vororganisiert und der Käufer müsste den Spediteur nur selbst beauftragen und bezahlen. Der Käufer möchte dies aber gerne über uns abgewickelt haben, weil dies einfacher sei.

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