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Ausfuhr nach Südkorea - Ware zur Miete mit Kaufoption
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Eule80 |
Geschrieben am 13 Juli 2014
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Dabei seit 19 Juni 2014 8 Beiträge
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Hallo alle zusammen,
ich habe gerade meine erste Ausfuhranmeldung alleine hinter mich gebracht, da kommt schon das nächste..... *schock*
Wir wollen ein Teil (Wert 120.000 Euro) nach Südkorea liefern.
Wir sind NICHT ermächtigter Ausführer, sondern zugelassener - reicht uns auch so.
Ich brauche also nix weiter, als die Handelsrechnung, Packinglist und die Ausfuhranmeldung, soweit ich weiß.
Jetzt aber die Besonderheit. Es soll eine Miete sein. D.h. der Kunde möchte das Teil für 4 Monate mieten und sich dann entscheiden ober kauft oder nicht.
Muss ich da auf irgendwas besonderes achten, außer, dass ich bei der Ausfuhranmeldung eine andere Verfahrensnummer eingebe?
Ich weiß, dass wir sowas schonmal in der Schweiz hatten und meine Kollegin (die nun im Mutterschutz ist und leider nicht mehr erreichbar) meinte, sie hätte die Einfuhr in die Schweiz über einen Zollagenten laufen lassen (was wir normalerweise sonst nicht machen), ich weiß aber nicht wieso?!
Könnt ihr mir helfen? Ich bin echt noch totaler Neuling und muss mich da erst irgendwie reinfuchsen.......
Ganz herzlichen Dank schonmal.
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CARGOFORUM PARTNER
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Der_Staufer |
Geschrieben am 15 Juli 2014
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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12marco12 |
Geschrieben am 16 Juli 2014
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Dabei seit 02 Januar 2013 25 Beiträge
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Hallo Eule80,
wir hatten gerade den gleichen Fall mit einer Maschine nach Singapur.
Wir haben das - wie Der_Staufer bereits vorgeschlagen - mit CARNET ATA abgewickelt. Dann brauchst du keine Ausfuhranmeldung usw. machen.
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Stefan1531 |
Geschrieben am 16 Juli 2014
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Carnet ATA geht nicht, denn das darf nur erstellt werden, wenn die Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird (so die IHK Stuttgart).
Aus meiner Sicht folgende Vorgehensweise:
1. ABD als Probesendung (Geschäftsart 12 - das kannst/solltest Du aber mit Deinem Zollamt abstimmen)
2. die Einfuhr in Südkorea kann dann - sofern das dort möglich ist - als temporärer Import erfolgen.
Falls der Empfänger sich zum Kauf entschließt, muss vermutlich das ABD nicht mehr geändert werden, sondern läuft einfach irgendwann ab; eine endgültige Einfuhr müsste dann halt in Südkorea nachträglich erstellt werden.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 16 Juli 2014
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Mit ABD ist halt der Nachteil, dass in Südkorea die Ware gleich beim Zoll einfuhrabgefertigt werden muss, keine Ahnung, ob Südkorea sowas wie die Vorrübergehende Verwendung (mit Sicherheitsleistung) kennt.
Da der Kunde überlegt, die Maschine zu kaufen, ist das meiner Meinung nach trotz Miete eine Art Erprobung der Ware.
Hier würde ich mit der IHK mal sprechen.
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12marco12 |
Geschrieben am 17 Juli 2014
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Dabei seit 02 Januar 2013 25 Beiträge
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Ich hatte das auch erst mit unserer IHK abgeklärt. Ich bekam auch das OK, das ich die Ware (trotz mtl. Miete) mit CARNET ausführen darf.
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