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Ausfuhranmeldung für mit Kosmetik gefüllte Adventskalender


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Fortunist Geschrieben am 22 Juli 2014



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22 Juli 2014
2 Beiträge
Guten Tag Zusammen,

wir würden gerne mit verschiedenen Kosmetikprodukten gefüllte Adventskalender aus Pappe in die Schweiz und die Türkei exportieren.
Grundsätzlich gehört zu Adventskalendern die Tarifposition 9505 (Festartikel). Da die Produkte im Kalender allerdings einen Gebrauchswert haben, können wir diese Position nicht verwenden.
Unser Transportdienstleister hat uns nun eine Einreihung als Warenzusammenstellung (in Aufmachung für den Einzelverkauf) empfohlen. Wo finde ich diese im Zolltarif? Meine Suche im EZT blieb leider bisher ergebnislos.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

roliP Geschrieben am 24 Juli 2014



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445 Beiträge
Soweit ich weiß, kann eine Tarifnummer für Warenzusammenstellungen nur mit Genehmigung des Stat. Bundesamtes verwendet werden. Also am besten dort mal anrufen.

black_card Geschrieben am 24 Juli 2014



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09 Oktober 2012
10 Beiträge
Hallo,

Die EU hat Leitlinien zu solchen Warenzusammenstellungen raus gegeben.
Schau dir das mal an:
eur-lex.europa.eu/lega...001.01.DEU

waldorf Geschrieben am 24 Juli 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Info von roliP stimmt so nicht, das ist für andere Fälle gedacht.
Man muss bei Warenzusammenstellungen prüfen, ob die Ware die Voraussetzung lt. Zolltarif (Allg. Vorschrift 3a) erfüllt, also "in Aufmachung für den Einzelbedarf" und "Befriedigung eines Einzelbedarfs" (sinngemäß). Wenn ja, dann Einreihung nach dem charakterbestimmenden Bestandteil, hier vermutlich Kosmetika. Wenn nein, dann getrennte Einreihung, also jedes Teil der Wzst separat anmelden.

Fortunist Geschrieben am 28 Juli 2014



Dabei seit
22 Juli 2014
2 Beiträge
Vielen Dank für die Hilfe!

Ich denke das Problem liegt bei der Befriedigung eines speziellen Bedarfs. In der Leitlinie heißt es:
"Wenn Waren als Geschenk/Geschenksets (z.B. für Weihnachten) zusammengestellt werden, bedeutet dies nicht unbedingt, dass die Zusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erfolgt. Dies ist von Fall zu Fall zu prüfen"

Kann ich für die Kalender eine verbindliche Zolltarifauskunft beim Zoll einholen?

waldorf Geschrieben am 28 Juli 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bin mir gerade nicht sicher, ob VZTA´en für Ausfuhrfälle erteilt werden.

Ich sehe aber kein Problem wg. der Befriedigung des speziellen Bedarfs. Vielleicht besteht ja auch den Möglichkeit, den ungefüllten Adventskalender lediglich als eine Verpackung anzusehen, die dann das Schicksal der Hauptware teilt. Es gibt ja durchaus vergleichbare Fälle, wie z.B. die Männervariante "Adventskalender mit Bierflaschen" und ich glaube nicht, dass dort eine getrennte Anmeldung von Verpackung und Füllung erforderlich ist.

Andrea_S Geschrieben am 16 September 2014



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02 August 2013
103 Beiträge
Das Thema ist jetzt zwar schon älter - aber vielleicht ist der Link zum Thema VZTA für Adventskalender trotzdem interessant.
ec.europa.eu/taxation_...ssBar=true

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