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Verbringungsnachweis DHL Freight
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Kevin89 |
Geschrieben am 28 Juli 2014
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Dabei seit 03 Mai 2011 73 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir bekommen von DHL Freight keine Verbringungsnachweise mehr. Es wird auf "DHL Active Tracing" verwiesen.
Das ist ansich gut aufgebaut und enthält alle Informationen bis zur Auslieferung.
Allerdings ist dies ja eher ein Track und Trace Protokoll, welches meiner Meinung nach nur für Kurierdienste gültig ist?
Es fehlt auf dem Ausdruck auf jeden Fall der Text, dass es ohne Unterschrift gültig ist etc.
Was denkt ihr? ist dies als steuerlicher Nachweis auch für Speditionssendungen zu gebrauchen oder müssen wir Gelangensbestätigungen beim Kunden anfordern?
Gruß
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ideps |
Geschrieben am 28 Juli 2014
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Hallo Kevin,
die Nachweisführung mit einem Track and Trace Protokoll ist nicht (und war nie) auf Kurierdienstleister beschränkt. Leider gab es hierzu falsche Infos. Das BMF hat daher auch aus den ersten Entwürfen die Beschränkung auf "Unternehmen, die Kurierdienstleistungen erbringen" gestrichen, obwohl es korrekt gewesen wäre. Abschnitt 6.9 Abs. 6 UStAE enthält folgende Definition: Ein Unternehmer erbringt eine Kurierdienstleistung, wenn er adressierte Sendungen in einer Weise befördert, dass entweder einzelne nachgewiesene Sendungen im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung zuzugreifen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen, oder eine Kontrolle des
Sendungsverlaufs durch den Einsatz elektronischer Kontroll- und Steuerungssysteme jederzeit möglich ist (sog. tracking and tracing).
Mittlerweile ist in 6.9. auch klargestellt, dass zwischen Kurierdiensten und Spediteuren nicht unterschieden wird.
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