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Präferenzkalkulation mit Material Beistellungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Ricarda Geschrieben am 24 Juli 2014



Dabei seit
24 Juli 2014
1 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe aktuelle folgende Situation:

Wir haben für unseren Kunden (DE) eine Anlage gebaut.
Dafür hat er uns einige Teile zur Verfügung gestellt die wir mit eingebaut haben.

Der Kunde möchte für die Anlage eine Lieferantenerklärung haben.

Das ist prinzipiell kein Problem, aber wir haben weder das Ursprungsland, eine Aussage zur Präferenz oder den Preis zu dem der Kunde da eingekauft hat.

Damit ist es doch fast unmöglich eine Kalkulation zu erstellen, wenn wir diese Werte nicht haben oder?
Die Preise der Vormaterialien vom Kunden müssen wir doch auch mit berücksichtigen, oder?

Dazu ist noch zu sagen, dass wir vermuten das der Material Wert sehr hoch ist....

Hat damit vielleicht jemand Erfahrungen und weiß wie man da weiter verfährt?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)

CARGOFORUM PARTNER

MatthiasPreisinger Geschrieben am 30 Juli 2014



Dabei seit
29 Juli 2014
11 Beiträge
Hallo,

es dürfte meiner Meinung nach dennoch möglich sein, eine Präfernzkalkulation durchzuführen.

Die Definition für den "Wert der Vorerzeugnisse" in den Abkommen gibt dies m. E. her:
Z. B. Abkommeu EU-Schweiz:
Artikel 1 Protokoll Nr. 3
Erläuterungen
Begriffsbestimmungen

b) Für die Zwecke dieses Protokolls gelten folgende Begriffsbestimmungen:
"Vormaterial" sind jegliche Zutaten, Rohstoffe, Komponenten oder Teile usw., die beim Herstellen des Erzeugnisses verwendet werden.

g)"Wert der Vormaterialien" ist der Zollwert der verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zum Zeitpunkt der Einfuhr oder, wenn dieser nicht bekannt ist und nicht festgestellt werden kann, der erste feststellbare Preis, der in der Gemeinschaft oder in der Schweiz für die Vormaterialien gezahlt wird.

Die o. g. Vorschrift geht davon aus, dass es im Zusammenhang mit der Ursprungsermittlung nicht immer möglich sein dürfte, eindeutig den Wert der Vormaterialien festzustellen und lässt Alternativen zu.
Es ist demnach zulässig, den (ersten oder nachfolgenden -höheren) Preis in der EU zu ermitteln und zugrunde zu legen.

So würde ich hier vorgehen:
Wichtig ist zunächst, dass die Teile Ihres Kunden in der Präferenzkalkulation und im Übrigen als VoU (Vorerzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft) behandelt werden.

- Mit den Technikern reden, ob Sie selber solche oder ähnliche Teile in der Anlage eingebaut haben und auf dieser Grundlage eine Wertermittlung durchführen.
oder
- Zusammen mit der Technik im Internet nach den Teilen suchen und Werte ermitteln
oder
- Eigene Lieferanten ansprechen und nach Angeboten Preisen

Es wäre ratsam eine verbindliche Ursprungsauskunft (zoll.de) zu beantragen.

Es ist wichtig, dass der Vorgang wegen einer Zoll- (Präferenz)Prüfung nachgewiesen und dokumentiert wird.

Wenn bei der Präfernzkalkulation ein Spielraum bei den Prozentsätzen besteht, würde ich den ermittelten Werten einen Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% zuschlagen.

Hoffe, geholfen zu haben.

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