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Gefahrgut Unfallmerkblatt in welchen Sprachen


helmutx Geschrieben am 31 Juli 2014



Dabei seit
11 Mai 2014
18 Beiträge
Wer kann mir weiterhelfen? Wenn ich Gefahrgut von Deutschland nach Spanien fahre und mein Fahrer ist Deutscher. In welchen Sprachen muss ich ihm die schriftlichen Weisungen mitgeben?

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Cargoblog Geschrieben am 31 Juli 2014



Dabei seit
01 März 2011
195 Beiträge
Hallo Helmut, die Unfallmerkblätter, heute Schriftliche Weisungen genannt, sollen in der Sprache des Fahrers und des Beifahrers, sowie in den Sprachen der Länder durch die der Transport führt, mitgeführt werden.

whitesnuf Geschrieben am 01 August 2014



Dabei seit
04 Mai 2010
98 Beiträge
Seit der ADR 2009 gibt es vereinheitlichte schiftliche Weisungen, die sich nur nich an den Fahrer richten und nur in einer von ihm verstandenen Sprache mitgeführt werden muss.

Es ist außerdem Pflicht des Fahrers diese schiftliche Weisung mit sich zu führen, vom Versender müssen keine schriftlichen Weisungen überreicht werden.

Eine Gefahrgutkontrolle sollte auch das Vorhandensein dieser schriftlichen Weisung umfassen.

helmutx Geschrieben am 04 September 2014



Dabei seit
11 Mai 2014
18 Beiträge
Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen!
Liebe Grüße.

Bagheera Geschrieben am 05 September 2014



Dabei seit
06 Juli 2014
32 Beiträge
Vielleicht noch ein ergänzender Hinweis: Die "schriftlichen Weisungen" werden mit ADR 2015 leicht abgeändert. Unter anderem wird zukünftitig ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch elektronische Zigaretten verboten sind. Aber keine Panik - im neuen Unterabschnitt 1.6.1.35 ADR 2015 wird eine Übergangsfrist vorgesehen: Bis 30.06.2017 dürfen die "schriftlichen Weisungen" in der Form, wie wir sie seit ADR 2011 kennen, parallel weiterverwendet werden und müssen nicht in den Fahrermappen ausgetauscht werden.

Die aktuell gültigen Fassungen der "schriftlichen Weisungen" sind in verschiedenen Sprachen abrufbar bei der UNECE:
http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.html

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