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Warengruppen unter Sammelbegriff in Proforma-Rechnung zusammenfassen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Eule80 Geschrieben am 15 August 2014



Dabei seit
19 Juni 2014
8 Beiträge
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Da wir unsere Ausfuhren nur tätigen, wenn der Kunde bereits bezahlt hat, versenden wir unsere Waren mit einer Proforma-Invoice.
Ist es zulässlig, wenn man Warengruppen unter einem Sammelbegriff zusammenfasst in der Proforma-Invoice (natürlich je Warentarifgruppe) oder muss die Proforma-Invoice exakt die gleichen Positionen aufweisen, wie die eigentlich Rechnung (ausgenommen natürlich Dienstleistungen ect.)

Wäre über eine kleine Hilfe sehr dankbar!

LG
Stephie

CARGOFORUM PARTNER

BerlinLog Geschrieben am 15 August 2014



Dabei seit
30 Juli 2009
91 Beiträge
Nein, die PI kann kreativ sein. Sie darf nur keine falschen Informationen enthalten, z.B. andere Warengruppen, andere Preise, andere Lieferbedingung. Die PI ist in der Regel eine "Rechnung für Importzollzwecke". D.h, sie dient als Grundlage der Verzollung im Einfuhrland, sofern (noch) keine Handelsrechnung vorliegt. Manche Zollstellen verlangen bei Vorlage einer PI die spätere Vorlage einer Handelsrechnung routinemäßig. Würde sich bei einer späteren Nachprüfung durch die jeweilige Zollverwaltung eine Abweichung bei den steuerlich erheblichenTatsachen, z.B. Zollwert herausstellen, wäre dies ggf. abgabenrechtlich zu bewerten. So wäre z.B. eine vorsätzliche Unterfakturierung eine (versuchte) Steuerhinterziehung und der Aussteller ggf. Mittäter oder Helfer.
Zusammenfassung ist aber auf jeden Fall zulässig.
Gruß
BL

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