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ABD Nachweis der Steuerfreiheit Gelangensbestätigung


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


Laura1305 Geschrieben am 31 August 2014



Dabei seit
28 August 2014
14 Beiträge
Hallo,

Ich bin seit 2 Monaten in einer Firma als Sachbearbeitung Auftragsabwicklung Export tätig und habe ein paar Fragen zum Thema Export, da mein Chef sich noch weniger als ich auskennt...

1)
wir bekommen Aufträge von einem Kunden im Ausland, die Ware geht auch dort aber wir liefern zu vom Kunden Konsolidierungslager in Deutschland. Das ABD erstellen wir auch (durch eine Spedition).

zuerst war ich erstaunt, daß wir das ABD erstellen, da wir eigentlich inland liefern. Ich habe mir gedacht, das Lager in Deutschland sollte es machen, wir würden uns die Zeit sparen (wir verkaufen EXW und das ABD berechnen wir am Kunden).
Danach habe ich mir gedacht, daß die Firma es bestimmt macht wegen dem Nachweis der Steuerfreiheit, damit sie sicher sind, dass sie den Ausfuhrbescheinigung haben.

Frage: Darf die Firma das ABD schon erstellen, obwohl sie inland liefert? (von hier geht ja die Ware weiter zum Kunden ins Drittland)
Das erste mal, dass ich unsere Spedition mit dem ABD beauftragt habe, haben sie mich angerufen, weil ich auf der Rechnung, die Lieferadresse vom Konsolidierungslager in Deutschland angegen hatte. Sie haben gesagt, entweder ich entferne die Lieferadresse auf der Rechnung, weil es der Zoll irritieren könnte oder das Lager wo wir die Ware schicken, soll das ABD erstellen.

3 Frage: Ist der Ausgangsvermerk genügend für den Nachweis der Steuerfreiheit?

4. Frage: für Lieferungen ins Drittland, geben wir auf der Rechnung keinen Hinweis auf die Steuerbefreiung, ich habe aber auf einem Merkblatt von der IHK von Juni 2014 gelesen, dass mann auf der Rechnung der Grund der Steuerbefreiung nennen muss wie zum Beispiel "steuerfreie Ausfuhrlieferung".

Könnt ihr bitte bestätigen, dass es einer pflichtigen Hinweis ist, damit ich es meinem Chef sage?

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2)
wir liefern zu dem gleichen Konsolidierungslager in Deutschland aber dieses mal die Lieferung geht ins EU-Ausland (gleiche Kunde wie im Punkt 1., der mehere Standorte hat).
Wir schreiben auf der Rechnung "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" aber auf unserem Lieferschein steht eine deutsche Lieferadresse. Ich habe dann meinem Chef gesagt, daß wir bei dem Konsoliderungslager ein Beweis der weiterbeförderung zum Bestimmungsland anfordern sollen, damit wir die Rechnung ohne Mehrwehrsteuer belegen können.
Er sagte mir: die Steuerfreiheit kann mann mit der Zahlung vom Kunden im Bestimmungsland beweisen, wenn er zahlt, es bedeutet, daß er die Ware erhaltet hat, dass passt schon so.
Gilt dann die Zahlung vom Kunden im Bestimmungsland als Gelangenbestätigung??


Vielen Dank für eure Hilfe.

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