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Versand von alkoholischen Mustersendungen weltweit
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
katelly |
Geschrieben am 05 September 2014
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Dabei seit 03 Juni 2014 7 Beiträge
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihre Hilfe bzw. Hinweise.
Es geht um den Musterversand von alkoholischen Getränken per Kurier (weltweit) und welche zollrechtlichen Bestimmungen hier zu beachten sind.
Können Sie mir vielleicht einen Tipp geben, wo ich - für jeden verständliche Informationen/Länderübsichten etc. - erhalten kann.
Vorab vielen Dank und schöne Wochenende!
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CARGOFORUM PARTNER
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EuroAccises |
Geschrieben am 08 September 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo
Der Versand von Alkohol auf dem Postweg oder andere Kurierdienst ist in mengen Länder verboten.
MFG
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Andrea_S |
Geschrieben am 15 September 2014
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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n80tester |
Geschrieben am 30 September 2014
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Dabei seit 29 September 2014 29 Beiträge
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Hallo,
an besten Du wendest dich dann immer
1. telefonisch ( direkte Mailadressen heruasfinden )
2. schriftlich an die Konsulate.
Dann hast du auch was schriftliches in der Hand, wenn es zu irgendwelchen Problemen kommen sollte.
Grüße
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katelly |
Geschrieben am 01 Oktober 2014
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Dabei seit 03 Juni 2014 7 Beiträge
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Ok Dank! Auf den Vorschlag mir das KuM Buch zu besorgen bin ich dankend nach gegangen - jedoch sind dort die Verordnung über Mustersendungen verallgemeinert - bzw. MUSS MAN WISSEN dass man mit alk. Mustersendungen anders verfahren muss. Aber wie?! Selbst die IHK hat da nicht immer eine Antwort parat bei Ihren Länder-und Versandübersichten. ...und der Zoll verweist bei 3-Ländern auf deren spezifischen Zolllandesregeln und da kommt man auch nicht wirklich weiter - außer bei Ausnahmen wie USA etc. Die Kurierdienste sind da fast die Beste Auskunft - falls man im Callcenter jemanden erwischt - der "Ahnung" hat. Die Idee mit den Konsulaten habe ich bereits ausprobiert...die lassen sich aber mit einer Antwort lange Zeit und verweisen teilweise selbst auf irgendeinen Link.. :D
Jedenfalls vielen herzlichen Dank! Natürlich freue ich mich über weitere Tipps :D
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waldorf |
Geschrieben am 01 Oktober 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Nach meinen Erfahrungen ist es unmöglich, derartig spezifische Informationen über allgemein zugängliche Informationsquellen wie K&N, Botschaften, Verbände etc. zu erhalten.
Da die Marktzugangsregelungen weltweit eher zu- als abnehmen und dank elektronischer Zollsysteme auch bei den Zollabfertigungen auffallen (viele Beschränkungen gab es davor auch schon, aber der Zöllner kannte sie nicht), muss man sich intensiver damit auseinandersetzen.
Bei unseren Kernprodukten haben wir diese Kompetenz inzwischen intern aufgebaut. Bei Randprodukten, die ebenfalls weltweit ausgeliefert werden, nehmen wir inzwischen die Leistungen eines Dienstleisters in Anspruch, der diese Prüfungen individuell und produktspezifisch vornehmen kann. Das kostet zwar etwas, ist aber unter dem Strich sicher billiger, als Ware, die im Bestimmungsland gar nicht oder extrem verspätet ankommt. Dieser Dienstleister ist der Verlag der K&M.
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EuroAccises |
Geschrieben am 01 Oktober 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo
Im EU Raum ist Alcool Versand in Sache Versteuerung nach Empfänger Land
Prinzip auch für Mustersendung
Gilt auch Weltweit also
A :
Afghanistan : verboten
Albanien : Kontrolle tel n° des Empfänger
Algerien : verboten
Angola : verboten
Anguilla : Kontrolle – Zertifikat EUR 1
Antigua and Barbuda : Kontrolle Zertifikat EUR 1
Argentinien : einfuhr licence
Und …..........
MFG
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waldorf |
Geschrieben am 01 Oktober 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Bei den Mustersendungen kann man die Frage der Einfuhrabgaben inkl. Verbrauchsteuern m.E. eher vernachlässigen. Es geht wohl primär darum, ob und unter welchen Voraussetzungen man alkohol. Erzeugnisse importieren kann (Importverbot aus religiösen Gründen, staatliche Monopole, Genehmigungen/Lizenzen, Produktkennzeichnung, Lebensmittelrecht etc. etc. ?)
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EuroAccises |
Geschrieben am 01 Oktober 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo waldorf
Schon OK so
Zu Zeit gibt es 243 Ländern und Territorien weltweit, einschließlich 193 unabhängige Staaten die bei den Vereinten Nationen vertreten sind.
Für eine Auskunft da gibt nur eine Möglichkeit : ein Länder Info für Kleinpakete. Und das übernehme ich jetzt in mein Angebot.
MFG
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