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Fahren ohne Güternahverkehrsgenehmigung


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Halloween Geschrieben am 12 Dezember 2012



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15 Juli 2010
25 Beiträge
Wie das Topic schon sagt, haben wir seit 2009 wohl versäumt diese neu zu beantragen-sagten uns gestern die Kollegen in Grün. Was kommt denn nun auf uns zu?

Wir haben nur nationalen Verkehr, 7,5 T, gewerblich, kein Werksverkehr, kein Gefahrgut.

Hat einer "Erfahrungen" und ja, ganz böse Sache, wir geloben Besserung!

Danke und Grüße

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 12 Dezember 2012



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Werde doch mal ganz flott bei der Erlaubniserteilenden behörde in München tätig. Vier Jahre ohne Erlaubnis geht schon in Richtung fahrlässiger Geschäftsführung.

Erfahrungen in diesem Fall habe ich nicht.

Cheers, BO

Fetchman Geschrieben am 12 Dezember 2012



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212 Beiträge
Naja der Range ist weit gesteckt, das kann von 200 bis 100.000 Euro gehen.

hier mal der Auszug
www.buzer.de/gesetz/4306/a59423.htm

Ich denke das ist zutreffend
6b. entgegen § 7a Abs. 4 Satz 2 ein Versicherungsnachweis nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

Das kann bis 5000 Euro kosten. Das entscheidend aber das Amt.

Halloween Geschrieben am 12 Dezember 2012



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15 Juli 2010
25 Beiträge
Na wunderbar. Kann das in Richtung "fachliche Eignung" gehen??

Danke für die Infos. Unser GF ist schon am rotieren...

Fetchman Geschrieben am 18 Dezember 2012



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26 Juli 2012
212 Beiträge
Achja, das natürlich vorrausgesetzt, das die "fachliche" Eignung da ist... in Form von Spediteursausbildung, oder nachträgliche Prüfung vor der IHK zu fachlichen Prüfung.

Tip, einen gelernten Spediteurskfm einstellen, um zu mindest mal endlich eine FACHMANn zu haben.

nico1979 Geschrieben am 06 März 2013



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36 Beiträge
Ich vermute, dass greift:
§ 19 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1b.ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt,

(7) Die Ordnungswidrigkeit kann ... in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1b, 12, des Absatzes 1a Nr. 1, des Absatzes 2 Nr. 1 und des Absatzes 4 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro...


Was ist denn rausgekommen? Wäre schön wenn der Threadersteller sich noch mal meldet...

Halloween Geschrieben am 29 September 2014



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25 Beiträge
Hallo Kollegen,

wir haben nun das Urteil erhalten:
500,- € Bußgeld und ein böser Fingerzeig von den Herren der Behörde.

Uns wurde aber doch zu verstehen gegeben, dass das ein sehr mildes Urteil war und wir uns in naher Zukunft "benehmen" sollen.

Schöne Grüße

halloween

betterorange Geschrieben am 30 September 2014



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Hallo Halloween, gab es den wirklich einen Prozess, da Du von "Urteil" berichtest?

Ist ja glimpflich ausgegangen.

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