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Codierung N380


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Andrea_S Geschrieben am 01 Oktober 2014



Dabei seit
02 August 2013
103 Beiträge
Jetzt hab ich mal eine richtig blöde Frage...
Seit 1 Monat bin ich in einer neuen Firma und hier wird N380 bei JEDER Position der Ausfuhr eingetragen. Das ist echt mühsam. Bisher hatte ich diese Codierung nur in die erste Position gesetzt.
Wie macht ihr das? Gibt es irgendwo eine Vorschrift?
(Ich möchte mich noch einmal rückversichern, bevor ich hier ein Fass aufmache.)
Danke!!! :-)

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roliP Geschrieben am 14 Oktober 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Andrea_S,
ich weiß nicht, ob Deine Frage noch aktuell ist. Grundsätzlich gilt für die AM der Artikel 221 ZK-DVO:

(1) Der Ausfuhranmeldung und der Anmeldung zur Wiederausfuhr sind alle für die zutreffende Erhebung der Ausfuhrabgaben sowie für die Anwendung der Ausfuhrbestimmungen auf die betreffende Ware notwendigen Unterlagen beizufügen.
(2) Artikel 218 Absatz 2 findet auf die Ausfuhranmeldung und die Anmeldung zur Wiederausfuhr Anwendung.(siehe =)

(= Die Zollstelle kann bei Abgabe der Zollanmeldung verlangen, daß die Beförderungspapiere oder Unterlagen über das vorangegangene Zollverfahren vorgelegt werden.
Wird eine Ware in mehreren Packstücken gestellt, so kann die Zollstelle ferner die Vorlage einer Liste der Packstücke oder eines gleichwertigen Papiers mit Angabe des Inhalts jedes Packstücks verlangen.)


D.h. für mich: Eine Ausgangsrechnung ist für die Anwendung der Ausfuhrbestimmungen nicht zwingend vorzulegen bzw. zu codieren. Auch für die Prüfung der Höhe des Stat. Wertes braucht der Zoll die Rechnung nicht, da Du für die Angaben in Deiner Zollanmeldung selbst verantwortlich bist. Eine Angabe wäre für mich nur sinnvoll hinsichtlich einer evtl. Wiedereinfuhr als Rückware.
Soweit meine Meinung dazu.
Gruß
rolip

Andrea_S Geschrieben am 21 Oktober 2014



Dabei seit
02 August 2013
103 Beiträge
Danke für die Antwort!

Die Rechnung wird als Referenz für Wiedereinfuhren oder Follow-ups eingetragen.
Ich bin ja der Meinung, dass es reicht, wenn man die Unterlage für diesen Zweck nur einmal bei der ersten Position einträgt.
Sehen das andere Leser des Forums auch so???

Spedifrau Geschrieben am 22 Oktober 2014



Dabei seit
28 November 2007
15 Beiträge
ich gebe in meiner Ausfuhranmeldung auch nur in einer Position die Unterlagen an sowie das Gesamtbrutto und Gesamtpackstücke.

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