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A.TR Erstellung DE - CH - TR


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Torsten.Schneid Geschrieben am 09 Oktober 2014



Dabei seit
09 Oktober 2014
4 Beiträge
Hallo,

ich bin noch neu hier, habe aber direkt eine Frage bei der Ihr mir sicher helfen könnt:

Wir fertigen für unseren Kunden in der Schweiz ein Produkt und berechnen dies auch in die Schweiz.

Unser Schweizer Kunde lässt die Ware bei uns in Deutschland abholen und direkt in die Türkei bringen, da diese dorthin verkauft wurde.

Damit unser Schweizer Kunde die Ausfuhr nun anmelden kann möchte er, dass unsere Firma seine Firma indirekt vertritt und dass wir einem Dienstleister die Weisung geben, die Ausfuhr und das A.TR zu erstellen.

Ist dies so in Ordnung?
Bestehen dann für uns Risiken?

Ich hoffe hier finde ich eine Lösung zu diesem speziellen Fall.

Im Voraus vielen Dank!

Gruß
Torsten Schneider

CARGOFORUM PARTNER

Gieronimo Geschrieben am 10 Oktober 2014



Dabei seit
10 Oktober 2014
5 Beiträge
Hallo Torsten,

ich sehe das so, dass deine Firma ohnehin als Ausführer fungieren muss, da der schweizer Kunde ja nicht in der Gemeinschaft ansässig ist. Hier der entsprechende Art. aus der ZK-DVO:
"
Gemäß Art. 788 Abs. 2 ZK-DVO kann nur der in der Gemeinschaft ansässige Beteiligte Ausführer sein, selbst wenn die Definition des Art. 788 Abs. 1 ZK-DVO nicht auf ihn zutrifft.
"
Was die A.TR angeht, handelt es sich um eine Freiverkehrsbescheinigung. Diese besagt, dass es sich um Ware handelt, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befindet. Aufgrund der Zollunion zwischen der EU und der Türkei ist sie damit auch in der Türkei zollfrei; vorausgesetzt, sie wird von der AT.R begleitet.
Aus meiner Sicht spricht somit nichts gegen die vom Kunden vorgeschlagene Handhabung.
Gruß
Gieronimo

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