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Güterschaden - Transportkosten für Ersatzlieferung
trucker-eddy |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 05 November 2006 19 Beiträge
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Hallo zusammen,
bei einer Seefrachtsammelsendung ist ein Packstück beschädigt worden. Der Kunde hatte bei uns eine Transportversicherung eingedeckt. Das beschädigte Teil wurde vom Absender nun frei Haus nachgeliefert. Der Kunde fordert jetzt von uns den Ersatz der Herstellkosten zzgl. der Transportkosten bis frei Haus. Die Transportkosten der Ersatzlieferung sind ca. doppelt so hoch wie die Herstellkosten der Ware. Die Versicherung zahlt aber nur 110% des Wertes, der auf der Versandrechnung beim ursprünglichen Versand steht. Auf dieser Rechnung sind alle Pos. inkl. Fracht und Verpackung aufgeführt. Der Kunde möchte aber die kompletten Kosten ersetzt haben. Sind diese Transportkosten nun ein Güterfolgeschaden?
Danke für eure Hilfe bzw. Tipps
Eddy
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CARGOFORUM PARTNER
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jarre |
Geschrieben am 22 Oktober 2014
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hallo,
die vom Verfrachter zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist begrenzt auf einen Betrag von 666,67 SZR für das Stück oder die Einheit oder einen Betrag von 2 Rechnungseinheiten für das Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Diese Begrenzung entfällt nur bei Leichtfertigkeit oder wenn vereinbart hat, dass das Gut unter Deck befördert wird, und der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Gut auf Deck verladen wurde.
Zum Güterfolgeschaden (der wohl eine gesonderte Versicherung verlangt) habe ich folgende Definition gefunden: Ein Güterfolgeschaden liegt vor, wenn die Verwendung der versicherten Güter infolge eines nach den Bedingungen der zugrunde liegenden Transportversicherung gedeckten Schadens beeinträchtigt oder nicht mehr möglich ist und dadurch der Aufwand an fortlaufenden Kosten zur Fortführung des Betriebes nicht erwirtschaftet werden konnte.
Unabhängig davon, ob ein Totalschaden vorlag, dürfte dem Kunden ein Anspruch auf Erstattung der Herstellungs- und Transportkosten wohl nicht zustehen.
Mit Blick auf die obige Definition dürften die Transportkosten nicht als Güterfolgeschaden anzusehen sein.
Beste Grüße
Jarre
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