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ABD Erstellung / Zollbestimmung Dreicksgeschäft


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mapetob Geschrieben am 16 Oktober 2014



Dabei seit
15 September 2014
5 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich habe folgende Konstellation:

Mein Kunde (Singapore) kauft in Deutschland ein und möchte die Ware direkt nach China versenden.
Der deutsche Absender könnte ein ABD auf den Kunden in Singapore ausstellen und hätte somit einen
Nachweis, dass er die Ware in ein Drittland exportiert hat.

Jetzt sagt mir das Zollamt, dass es so nicht geht da der Empfänger auf dem ABD nicht der endgültige Empfänger
der Ware ist. Ich darf aber dem Absender nicht den endgültigen Empfänger in China aufgeben, da mein Kunde
in Singapore sonnst das Geschäft verlieren könnte.

Hat jemand Erfahrung oder gar eine Lösung?

Danke im Voraus!

MfG

CARGOFORUM PARTNER

roliP Geschrieben am 16 Oktober 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo mapetob,

wenn ich die Problemstellung richtig begriffen habe, stellt sich die Frage, wer tritt als Ausführer auf. Der Drittländer kann nicht und der Hersteller soll nicht!

Wenn der Hersteller als Ausführer auftreten soll, wäre der Hinweis in der Dienstvorschrift A 0612 für Iran-Ausfuhren vielleicht ein Möglichkeit?
siehe: www.ifs-institut.de/ne...vsfn16.pdf

"Zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wird den Wirtschaftsbeteiligten ggf. die Einbeziehung einer Mittelsperson empfohlen."

Dies müsste man mit dem zuständigen Zollamt mal absprechen.

Gruß
rolip

mapetob Geschrieben am 16 Oktober 2014



Dabei seit
15 September 2014
5 Beiträge
Hallo Rolip,

danke für die schnelle Antwort.

Der Hersteller kann als Ausführer auftreten, jedoch soll er den endgültigen Empfänger in China nicht erfahren, da mein Kunde Angst hat, dass der Deutsche direkt mit dem Chinesen arbeiten würde.

Gruß

waldorf Geschrieben am 16 Oktober 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Ausfuhranmeldung geht nicht mit zum Empfänger - bleiebn ggf. noch Frachtpapiere.

roliP Geschrieben am 16 Oktober 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Wenn der Hersteller als Ausführer auftritt, muss er ja Angaben zum Empfänger machen. Der soll aber den eigentlichen Empfänger nicht erfahren.
Merkblatt zu Zollanmeldungen:

Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift der Person (Personen), der (denen) die Waren auszuliefern sind (zollrechtlicher Empfänger). ................. Ist der im Bestimmungsland der Sendung ansässige Endempfänger nicht bekannt, so ist der letzte dem Anmelder bekannte Empfänger im Bestimmungsland anzugeben.

Vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine exportpolitisch sensible Ware, könnte also ein Mittelsmann in China eine Lösung sein. Das Zollamt könnte die Zulässigkeit der Ausfuhr prüfen: Ware - Bestimmungsland mit Empfänger im BL

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