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Schaden Stellungnahme für meinen ehemaligen Arbeitgeber
R_Park |
Geschrieben am 16 Oktober 2014
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Dabei seit 16 Oktober 2014 1 Beiträge
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Guten Tag zusammen,
Ich lese hier schon seit einer Weile im Forum. Da ich jetzt in einer "kniffligen" Situation bin, hab ich mich dann auch endlich einmal angemeldet ;)
Ich habe zum 1.6.14 den Job gewechselt.
Nun fordert mein ehem. Arbeitgeber eine Stellungnahme von mir bezüglich eines Schadens aus April.
Da ich in meiner neuen Arbeit sehr viel mit dem Gläubiger zu tun habe, möchte ich mich eigtl. nicht unnötig in den Sachverhalt "einmischen".
Die Frage ist jetzt einfach, wie sieht hier die Rechtslage aus? Bin ich verpflichtet die Stellungnahme abzugeben?
VD und Gruß.
Park
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CARGOFORUM PARTNER
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jarre |
Geschrieben am 18 Oktober 2014
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hallo,
Ihr alter Arbeitgeber hat mangels Vertragsverhältnisses keinen vertraglichen Anspruch auf eine Stellungnahme. Nachvertragliche Pflichten bestehen lediglich hinsichtlich Verschwiegenheit über Firmeninterna und ggf. hinsichtlich Wettbewerbsverbot.
Sollte es zu einem Rechtsstreit zwischen ihrem alten Arbeitgeber und dem Gläubiger kommen, könnten Sie allerdings als Zeuge geladen werden. In einem solchen Fall könnten Sie sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und müssten gegenüber dem Gericht aussagen.
Beste Grüße
jarre
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scs6862 |
Geschrieben am 20 Oktober 2014
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Dabei seit 11 März 2010 200 Beiträge
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Moin,
auch sehe keine Pflicht zur Abgabe einer Stellungnahme.
Der alte AG kann Dich ja als Zeugen benennen. Eine Vorladung zu einem evtl. Gerichtstermin hat dann kein "Geschmäckle".
Auf jeden Fall würde ich mit dem neuen AG sprechen und ihm die Situation schildern.
Dies vermeidet Disharmonie im Falle des Gerichtsfalles.
Gruss
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