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Frachtkostenforderung nach Insolvenz
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Geschrieben am 14 Oktober 2014
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Dabei seit 14 Juli 2014 5 Beiträge
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Hallo zusammen,
bin hier ein Neuzugang in diesem Forum. Bisher verfolgte ich das Forum Geschehen eher passiv, nun muss ich selbst mal aktiv werden und hoffe das ich den ein oder anderen Rat bekomme.
Zu meinem Fall:
Wir beauftragten einen Partner zur Erbringung eines Frachttransportes nach Italien. Frankatur "ab Werk" - Also Frachtzahler der Empfänger. Dies geschah im Juni 2012 sowie April 2013.
Im Mai 2014 wurden wir von unserem Partner darauf schriftlich informiert, das seitens des Empfängers keiner Zahlungsaufforderung nachgekommen wurde und die offenen Frachtbeträge nun an uns weiter berechnet werden soll. Wäre lt. ADSP so geregelt.
Nach Korrespondenz mit unserem Vertrieb, stellte sich heraus das die Firma in Italien Insolvenz angemeldet habe.
Wir hatten weit vor diesem Fall all unsere Partnerspeditionen angeschrieben, dass im Falle einer Insolvenz des Käufers, bei "ab Werk" Sendungen, keine Frachtkostenforderung an uns geltend gemacht werden könnten.
Nun zu meinen Fragen:
Aufgrund dessen das die Transporte Juni 2012 bzw. April 2013 stattfanden und erst im Mai 2014 vom Spediteur moniert wurden, könnte hier eine gesetzliche Verjährung greifen?
Hat jemand von euch bereits mit ähnlichen Fällen zu tun? Wie seit ihr vorgegangen?
Vielen Dank im Voraus.
PS: Sollte ich das Thema falsch platziert haben, bitte ich um kurze Info. Hatte bisher kein vergleichbares Thema finden können.
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CARGOFORUM PARTNER
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scs6862 |
Geschrieben am 14 Oktober 2014
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Dabei seit 11 März 2010 200 Beiträge
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Moin,
ich bin nun kein Anwalt, weise jedoch auf §439 HGB hin. Danach tritt Verjährung nach einem Jahr ein.
Desweiteren ist der Hinweis auf ADSP "Quark", weil in diesem Fall (Transport D nach I) zwingend CMR anzuwenden ist/war. Und CMR geht dann über ADSP.
Aufgrund der langen Dauer bis zur Geltendmachung der Forderung kommt auch ein Fehlverhalten der Mitarbeiter des beauftragten Spediteurs in Betracht. Nach §3 CMR haftet hierfür der Frachtführer/Spediteur.
Mein Rat: Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Gruss
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empty_bottle |
Geschrieben am 15 Oktober 2014
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Dabei seit 14 Juli 2014 5 Beiträge
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Besten Dank für deine Antwort!
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Ndre |
Geschrieben am 15 Oktober 2014
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Dabei seit 12 Oktober 2012 41 Beiträge
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Moin ,
Also kann SCS6862 nur zustimmen das mit der ADSP ist schon mal völliger Unnsinn da wie schon erwähnt hier erst mal CMR recht gilt.
Auch habe ich auf die schnelle weder in der ADSP noch im CMR Transportrecht irgendwas gefunden was die Aussage des Frachtführers / Spediteurs stützt. ( Bei der ADSP bin ich mir auch ziemlich sicher das dies dort nicht steht.)
Deswegen ab zum Fachanwalt damit und gut ist.
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empty_bottle |
Geschrieben am 15 Oktober 2014
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Dabei seit 14 Juli 2014 5 Beiträge
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Hallo nochmal,
danke für die Info.
Der Unternehmer beruft sich bei der ADSp auf:
"10. Frachtüberweisung, Nachnahme
10.1 Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei unfrei abzufertigen oder der Auftrag
sei für Rechnung des Empfängers oder eines Dritten auszuführen, berührt nicht die
Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur, die Vergütung sowie die
sonstigen Aufwendungen zu tragen.
10.2 Die Mitteilung nach Ziffer 10.1 enthält keine Nachnahmeweisung."
Werde den Fall dann auch weitergeben.
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betterorange |
Geschrieben am 20 Oktober 2014
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wenn der CMR die Vertragsgrundlage ist:
Siehe mal CMR Art. 5
Haftung und Verfügungsrecht des Absenders
"Generell liegt die Zahlungsverpflichtung aufgrund eines Werkvertrages bei Absender............................Durch Annahme der Sendung wird bei "unfrei-Sendungen" der Empfänger Zahlungsverpflichtete. Das bedeutet aber auch, dass der Unternehmer nach Ablieferung der Sendung an den Empfänger die Fracht nicht mehr vom Absender kassieren kann, wenn nachträglich Zahlungsschwierigkeiten auftreten...............
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in einem Jahr.
Da weder Beschädigung, noch Verlust, noch Verspätung... geltend gemacht wurden beginnt die einjährige Frist mit dem Ablauf von drei Monaten nach dem Abschluss des Beförderungsvertrages.
Entnommen Lorenz 1 Edition 2010
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