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Haftungsfrage nach Lieferverzug


jayzy Geschrieben am 03 Oktober 2014



Dabei seit
03 Oktober 2014
3 Beiträge
Brauche dringend Hilfe. Eine Sendung (Autoteile 1200 Kg, Warenwert 36000 €) wird vom Mitarbeiter im Umschlagslager fehlverladen. Der Empfänger muss daher 2 Tage auf seine Ware warten und stellt hierfür einen Schaden von 15000 € in Rechnung. Nach was hafte ich denn jetzt? Ist es ein Organisationsfehler nach adsp und ich hafte mit 5€/kg
oder eine Lieferfristüberschreitung mit 3fachem Frachtentgelt (was aber dann nicht gegeben wäre) oder ein sonstiger Vermögensschaden bei dem ich mit 3fachem verlustersatz rechnen muss?
danke schon mal im voraus.

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jarre Geschrieben am 22 Oktober 2014



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

eine Haftung nach ADSp dürfte nur in Betracht kommen, wenn die ADSp wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, andernfalls Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Nach der Schilderung dürfte es sich um eine Überschreitung der Lieferfrist handeln (wenn eine solche vereinbart war), also Begrenzung der Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht.

Allein aus dem Umstand, dass ein ein Mitarbeiter eine Sendung fehlverlädt, folgt noch kein Organisationsverschulden seines Arbeitgebers. Hierzu bedarf einer umfangreichen Überprüfung der Arbeitsabläufe und Stellungnahmen der Beteiligten.

Beste Grüße

Jarre

betterorange Geschrieben am 22 Oktober 2014



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Wenn denn eine Lieferfrist wirksam vereinbart wurde, dann Ersatz in Höhe des dreifachen Frachtentgeltes wegen Lieferfristüberschreitung.

Logistik-Service-Bayern Geschrieben am 22 Oktober 2014



Dabei seit
02 März 2012
13 Beiträge
Hallo Zusammen,

da die Ware im Umschlagslager fehlverladen wurde und der Schaden/ Fehler nicht beim Transport passierte, ist die Haftung 5,00 € je kg (Ziffer 23 ADSp und §431 HGB).

rteger Geschrieben am 10 November 2014



Dabei seit
11 September 2013
10 Beiträge
Wie ging die Sache nun weiter? Das würde mich sehr interessieren!

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