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Lieferung in Drittland, Rechnungsempfänger im Drittland, deutscher Kund zahlt aber vorab MwSt-frei


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Eule80 Geschrieben am 22 Oktober 2014



Dabei seit
19 Juni 2014
8 Beiträge
Hallo zusammen,

wir liefern eine Ware an einen Kunden in Tadschikistan.
Der Tadscheke ist Rechnungsempfänger und Warenempfänger.
Ein anderes Unternehmen in Berlin erhält von uns die Ware, damit der Mitarbeiter von dort die Ware im Flugzeug direkt mitnehmen und ausliefern kann.
Damit die Zahlungsabwicklung schneller erfolgt streckt uns das berliner Unternehmen die Summe vor, der Tadschke gibt den Berlinern dann die Summe in bar oder per Überweisung, aber wahrscheinlich in bar.

Der Berliner meint nun wir sollen ihm eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen. Mein Chef sagt das wäre möglich, wir müssten ihn dann nur einen Verbringungsnachweis unterschreiben lassen.

Ich bin mir da nicht so sicher ob das geht. Verbringungsnachweise kenne ich nur für innergemeinschaftliche Warenverkehre und die werden in der Regel auch NACH dem Versand ausgefüllt und nicht davor?!

Geht die Konstellation wie sie unser Kunde möchte? Und wenn ja wie.
Ich bin der Meinung so einfach kann man keine MwSt. weglassen, auch wenn die Rechnung auf den Tadscheken ausgestellt ist, die Zahlung würde ja nicht von ihm kommen....

Viele Grüße
Stephie

CARGOFORUM PARTNER

BerlinLog Geschrieben am 29 Oktober 2014



Dabei seit
30 Juli 2009
91 Beiträge
Hallo Stephie,
nach den von Dir genannten Informationen sieht das für mich wie eine "normale" Sendung per Kurier aus. Der Berliner übernimmt damit die Versendung bzw. Abholung. Euer Risiko liegt bei Fakturierung ohne USt dann darin, den Ausfuhrnachweis zu erhalten (Belegnachweis). Denn der Berliner muss mit der von Euch erstellten Ausfuhranmeldung vor Abflug zum Zoll und sich den Ausgang (AGV) bestätigen lassen.
Sofern also alle umsatzsteuerlichen Bedingungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung vorliegen, ...- warum nicht?

Gruß
BL

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