Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 45 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.750.009 Seitenaufrufe in 2022



Wiedereinfuhr in EU nach Ausfuhr in CH - Präferenzstatus


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


ZKler Geschrieben am 21 November 2014



Dabei seit
03 März 2009
4 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich komme hier gerade gewaltig ins Trudeln. Hintergrund ist eine Anfrage eines Schweizer Unternehmens, welches unsere Waren über unser dortiges Vertriebsunternehmen (Rechtlich selbständig) bezieht. Man möchte von unserem Schweizer Vertrieb eine Lieferantenerklärung haben, um bei Ausfuhren in EU-Länder ggf. Zollbegünstigungen im Rahmen des Abkommens nutzten zu können.
Und jetzt das, was mich gerade schwindelig macht: Bleibt eine ursprünglich begünstige Ursprungsware auch weiterhin eine solche, wenn diese bei Einfuhr aus DE in der Schweiz zollbegünstigt zum freien Verkehr abgefertig wurde und anschließend z.B. nach Italien ausgeführt werden soll? Sprich kann der Schweizer sich über sieben Ecken darauf berufen, dass präferenzieller EU-Ursprung vorliegt? Oder ist da irgendwo eine Unterbrechung drin?
Wenn ich mich durch das Abkommen lese, habe ich den Eindruck, dies wäre alles kein Problem. Anderseits hab ich so eine seltsame Stimme im Hinterkopf, die mich unsicher machen will.

Viele Grüße
ZKler

CARGOFORUM PARTNER

Arnd Geschrieben am 24 November 2014



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Eine Unterbrechung liegt nicht vor. Und es sind auch nicht sieben Ecken, sondern nur eine ;-)

Generell gilt: Bei einer (Wieder-) Einfuhr in die EU aus der Schweiz, wird EU-Ursprung als Präferenzursprung angesehen.

Ausnahme: Bei landwirtschaftlichen Produkten gilt dies nur für die in Tabelle II (Freihandelserzeugnisse) in Protokoll 2 genannten Erzeugnisse. Alle anderen landw. Produkte unterliegen dem vollen Zollsatz (es sei denn, man beantragt Rückwarenabfertigung, was im gegebenen Fall aber wohl nicht in Frage kommt).

ZKler Geschrieben am 24 November 2014



Dabei seit
03 März 2009
4 Beiträge
Super, vielen Dank.
Aber eine Frage noch: EU-Ursprung berechtigt automatisch bei Wiedereinfuhr zur Nutzung von Präferenzen? Oder muss die Ware die Voraussetzungen aus dem jeweiligen Abkommen erst erfüllt haben? Sprich wäre auch nicht präferenzbegünstigte EU-Ware zollvergünstigt?
Danke nochmals

Arnd Geschrieben am 24 November 2014



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Wie jetzt?!

Die Ware muss aus der Schweiz kommen und von einem Präferenznachweis Ursprung EG begleitet sein. Damit erfüllt sie ja die Voraussetzungen aus dem Abkommen EG-Schweiz. Dann gibt es in der EU die Präferenzbehandlung, also i. d. R. Zollsatz Null.

Ohne Präferenznachweis gibt es auch keine Präferenzbehandlung, also Drittlandszollsatz.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich