Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 46 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.426.800 Seitenaufrufe in 2022



Rechnungspreis bei der Zollanmeldung mit Frachtkosten


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Felicitas Geschrieben am 25 November 2014



Dabei seit
14 September 2010
8 Beiträge
Hallo,
bei der Zollanmeldung für die Ausfuhr habe ich bzgl. des Warenwerts/ Rechnungspreis eine Frage.

Incoterm ist EXW. Wir beauftragen Speditionsunternehmen und die Kosten für den Versand und Verpackung setzen wir auf die Rechnung, die bei der Ware beiliegt.
Was gebe ich bei der Zollanmeldung als Rechnungspreis an?
Warenwert (5200 EUR) +Frachtkosten (300 EUR von Dtl. nach Mexiko)?

Wie schaut dann der statist. Wert aus?
Bei EXW wird dieser ja normalerweiser höher als der Rechnungspreis. Allerdings beinhaltet ja dieser nur den Warenwert und die Frachtkosten bis zur dt. Grenze. Wenn ich den ansetze, wundert sich ja das Zollamt, weil dieser dann niedriger ist als der Rechnungspreis.
Danke für Eure Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

Lotfrau68 Geschrieben am 25 November 2014



Dabei seit
29 Oktober 2014
10 Beiträge
Hallo,
Du versendest anscheinend nicht EXW, da Du dem Empfänger die Fracht in Rechnung stellst. Rechnungspreis also incl. Frachtkosten. Warenwert ergibt sich ja dann von selbst.
Viele Grüße

Felicitas Geschrieben am 25 November 2014



Dabei seit
14 September 2010
8 Beiträge
Danke für Deine Rückmeldung. Leider war/soll doch EXW mit Kunden vereinbart sein. Ich weiß, dass EXW ab Werk heißt und das man keine Zollanmeldung machen muss, Gefahrenübergang ab Werk und die Frachtkosten der Verkäufer nicht zu zahlen hat. Die Frachtkosten geben wir ja auch weiter. Warum wiedersprecht es dem dann EXW zu nehmen?
Welche Incoterm empfehlt ihr dann, wenn wir uns um den Transport kümmern? DDU- aber dann liegt die Transport-und Versicherungsgefahr bei uns.

Habe dann noch eine Frage dazu.
Bei einer Zollanmeldung/ Rechnung mit Incoterm EXW wurden die Transportkosten nicht angegeben. Nun kam von unserem Versand die Rechnung vom Spediteuer. Können wir diese an unseren Kunden im Drittland weitergeben- d. h. eine neue Handelsrechnung schreiben oder gibt es dann Schwierigkeiten weil diese bei der Ausfuhr schon nicht angegeben wurde?
Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

roliP Geschrieben am 25 November 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Felicitas schrieb:
Zitieren::
Ich weiß, dass EXW ab Werk heißt und das man keine Zollanmeldung machen muss, Gefahrenübergang ab Werk

zu dem Thema siehe bitte:
cargoforum.de/Forums/v...html#45015

Gruß
rolip

Felicitas Geschrieben am 25 November 2014



Dabei seit
14 September 2010
8 Beiträge
Danke Rolip.
Die Incoterms zu verstehen ist nicht mein Problem und wer für die Zollanmeldung zuständig ist auch nicht.
Mein Problem ist doch eher, dass Vertriebler EXW oder FCA verkaufen will, aber wir uns trotzdem um den Versand/Ausfuhranmeldung kümmern. Die Versandkosten, muss ich vom Kunden wieder holen...siehe dazu meine Frage vorhin. Kannst Du mir bei meinen Fragen weiterhelfen?

Tobbie Geschrieben am 26 November 2014



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
Zum Statistischen Wert siehe www.gesetze-im-interne...v/__8.html

Warum ihr EXW verkaufen wollt, dann aber trotzdem die Fracht zahlt, versteht hier glaube ich kein Mensch ... um die Ausfuhranmeldung solltet ihr Euch im eigenen Interesse kümmern, siehe Link von roliP

roliP Geschrieben am 26 November 2014



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Felicitas,
zu Eurer Rechnungsstellung kann ich nichts sagen!
In der AM ist jedenfalls der maßgebende Rechnungsbetrag anzugeben. Für den Zoll ist nur die Höhe interessant (2stufiges Verfahren !?). Der Stat. Wert ist wiederum für das Stat. Bundesamt interessant. Zur Bildung des Stat. Wertes siehe link von Tobbie! Sollte sich im Nachhinein durch eine neue Rechnungsstellung der Stat. Wert geändert haben, dann wären die Vorgaben der AHStatDA zu prüfen:

Berichtigung der Anmeldescheine und Nachweisungen
10.
(1) Bereits abgegebene und an das Statistische Bundesamt weitergeleitete statistische Meldungen (z. B. Ausfuhr-/Einfuhranmeldungen, Nachweisungen usw.) sind dann zu berichtigen, wenn
-
die Angaben im Zeitpunkt der Anmeldungen unzutreffend waren, d. h. später eintretende Änderungen wie z. B. nachträgliche Vertragsänderungen oder am Jahresende gewährte pauschale Rabatte sind nicht berichtigungspflichtig;
-
der Statistische Wert der betreffenden Anmeldepositionen mehr als 5000 Euro beträgt;
-
der betreffende Warenverkehr das laufende und/oder vorangegangene Kalenderjahr betrifft, d. h. länger zurückliegende Vorgänge bleiben unberücksichtigt.

(2) Zu berichtigen sind folgende Erhebungsmerkmale:
-
Versendungs- bzw. Bestimmungsland - Ursprungsland bei der Einfuhr - Warennummer und ggf. Warenbezeichnung - Eigenmasse bzw. Menge in Besonderer Maßeinheit, wenn sich diese um mehr als 10 % verändern - Statistischer Wert, wenn sich der Wert um mehr als 5000 Euro verändert, und Verfahren


Soweit von mir!

HunkyDory Geschrieben am 29 November 2014



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Hallo Felicitas,

wie Ihr das mit EXW gestaltet, ist völlig legitim, aber halt nicht gängige Praxis. Das merkt man ja an den Reaktionen in diesem Thread.

Andere handhaben es ähnlich. Schau mal hier nach: cargoforum.de/Forums/v...=8008.html

Wir auch, aber mit FCA.

Wo steht denn niedergeschrieben, dass der Stat. Wert in solchen Fällen nicht niedriger sein darf als der Rechnungspreis?

Tobbie Geschrieben am 29 November 2014



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
HunkyDory wrote:

Wo steht denn niedergeschrieben, dass der Stat. Wert in solchen Fällen nicht niedriger sein darf als der Rechnungspreis?

Nach meiner Meinung ergibt sich das aus §8 (2) AHStatDV. Ich verstehe das so, dass er höher sein kann, aber nicht niedriger.

(2) Statistischer Wert ist der Rechnungspreis für den Kauf der Ware im Einfuhrgeschäft oder für den Verkauf der Ware im Ausfuhrgeschäft, sofern dieser einerseits alle Vertriebskosten für die Waren
1.im Landverkehr (auch bei Beförderung in Rohrleitungen), Luftverkehr und Binnenschiffsverkehr frei Grenze des Erhebungsgebietes,
2.im Seeverkehr bei der Einfuhr cif Entladehafen des Erhebungsgebietes, bei der Ausfuhr fob Einladehafen des Erhebungsgebietes,
3.im Postverkehr bei der Einfuhr frei Bestimmungspostanstalt, bei der Ausfuhr frei Einlieferungspostanstalt,
4.bei Lieferung als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf (§ 19) frei an Bord des Fahrzeugs umfaßt, andererseits aber keine darüber hinausgehenden Vertriebskosten enthält und auf den Ausstellungspflichtigen (§ 23) bezogen ist. Bei der Einfuhr gehören zum Statistischen Wert auch die Kosten, die für die Lagerung und für die Erhaltung der Waren außerhalb des Erhebungsgebietes entstanden sind, und zwar auch dann, wenn der Einführer diese Kosten zu tragen hat. In den Statistischen Wert dürfen die im Erhebungsgebiet oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften entrichteten Zölle oder Abschöpfungen und die Währungsausgleichsbeträge im Agrarhandel der Europäischen Gemeinschaften sowie Erstattungen oder Ausfuhrabgaben nicht einbezogen werden. Bei anders gestellten Rechnungspreisen ist der Statistische Wert der auf der Basis des Satzes 1 umgerechnete Rechnungspreis, ohne Rücksicht darauf, ob die Vertriebskosten tatsächlich entstehen und wer sie trägt; gemeinsame Kosten sind auf die einzelnen Warenpositionen aufzuteilen.

Andrea_S Geschrieben am 01 Dezember 2014



Dabei seit
02 August 2013
103 Beiträge
Ich musste für einen Kunden immer EXW mit Berechnung der Frachtkosten mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes anmelden - daher hat der Zoll direkt geprüft.
Nach der ersten Ablehnung mit dem Hinweis auf Unstimmigkeit zwischen Rechnungspreis und Stat. Wert habe ich einfach immer einen entsprechenden Eintrag bei den Vermerken gemacht - dann gab es keine Probleme mehr damit.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich