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Mindestlohn Gesetz MILOG in Spedition und Transportgewerbe


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


betterorange Geschrieben am 21 November 2014



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02 April 2007
1271 Beiträge
Das Mindestlohngesetz findet ab 01.01.2015 Anwendung. Zukünftig muss sich der beauftragende Unternehmer, Spediteur den Rücken freihalten, das heisst nachweisen, dass er alles Notwendige unternommen hat um sicher zu stellen, dass der letztlich ausführende unternehmer seinem Personal den Deutschen Mindestlohn zahlt.

Wie sehen denn bei Euch die Vorbereitungen aus?

Lasst Ihr Euch seitens der geschäftsführung der Auftragnehmer qualifiziert "enthaften"?

Lasst mal wissen, was Ihr da so macht.

Unsere Erklärung:

Verpflichtungs- / und Freistellungsvereinbarung in Bezug auf Verstösse gegen das Mindestlohngesetz (MILOG) für die Spedition und Logistik.

Wir, die Unterzeichner, verpflichten uns, die Vorschriften der einschlägigen gesetzlichen
Mindestlohnvorschriften zu erfüllen, das heisst, den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn an die Arbeitnehmer/innen zu entrichten.

Ferner verpflichten wir uns, Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an deren Arbeitnehmer/innen zu verpflichten.

Wir, die Unterzeichner, haften gegenüber XXX Spedition GmbH (kurz XXX), sofern wir oder von uns beauftragte Nachunternehmer oder Verleiher gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gesetzliche Mindestlohnvorschriften, verstossen.

Solle XXX wegen der Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch uns. bzw. von uns beauftragter Nachunternehmer oder Verleiher in Anspruch genommen werden, werden wir XXX auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und eventuell auch erwachsenden Kosten der Rechtsverteidigung freihalten.


Ort, Datum Stempel, rechtverbindliche Unterschrift Name, Vorname Unterzeichner

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Ndre Geschrieben am 21 November 2014



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Hallo Betterorange,

Danke das du das Thema zur Sprache bringst.

Frage meinerseits:

Haftet der Auftraggeber wenn er Verlader ist auch mit ? Wenn ich mir den § 13 so durchlese würde ich mal behaupten ja.

dem nach müsste sich die Verladende Industrie ja auch absichern oder sehe ich das falsch ?

Gruß Andre

MagNet-99 Geschrieben am 24 November 2014



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Ich finde BO's Text schon recht gut. So oder ähnlich würde ich es auch machen.

@ Ndre
Die verladende Industrie wird weiter ihre üblichen Lieferantenerklärungen zeichnen lassen und dann den Ausgang des ersten Prozesses abwarten, sofern es den gibt. Lieferanterklärungen, allgemeine Vertragsbedingungen usw... werden ggf. um einen Passus zum Thema Mindestlohn ergänzt. Das höchste der Gefühle wird die eine oder andere Risikorückstellung sein.
Was sonst kann die Verladerschaft tun ohne gegen Datenschutzauflagen zu verstoßen ?

Gruss
MagNet-99

betterorange Geschrieben am 25 November 2014



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1271 Beiträge
Hallo Andre, die verladende Wirtschaft ist genauso in der Verpflichtung. Ein reiner Passus in einer Lieferantenerklärung hebelt hier den Durchgriff bei der MILOG Haftung ausdrücklich nicht aus.
Cheers, BO

MagNet-99 Geschrieben am 25 November 2014



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
DVZ vom 25.11.2014 , Titelseite, Kommentar Seite 2 und Seite 12

christine Geschrieben am 25 November 2014



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80 Beiträge
Wir bekommen leider keine DVZ. Was steht denn dort?

jarre Geschrieben am 25 November 2014



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111 Beiträge
Sehr lesenswert zum Thema MiLoG:

www.dvz.de/rubriken/ma...erden.html

MagNet-99 Geschrieben am 26 November 2014



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2708 Beiträge
Christine, Du hast eine PN

christine Geschrieben am 26 November 2014



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80 Beiträge
jarre wrote:
Sehr lesenswert zum Thema MiLoG:

www.dvz.de/rubriken/ma...erden.html

Hallo jarre, leider nur für Abonnenten lesbar.

jarre Geschrieben am 27 November 2014



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17 Oktober 2014
111 Beiträge
milog und unterbezahlung googlen

Mikkali Geschrieben am 03 Dezember 2014



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25 April 2012
40 Beiträge
Hat das Urteil für die verladende Industrie auch Konsequenzen? Muss ich als Auftraggeber gegenüber einer Spedition auch eine o.g. Verpflichtung einfordern?

MagNet-99 Geschrieben am 04 Dezember 2014



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Mikkali,

es ist kein Urteil, über das hier gesprochen wird, sondern das neue Mindestlohngesetz. Ja, es hat auch Konsequenzen für die verladende Industrie. Eine Verpflichtung wird meines Erachtens helfen, aber nicht alle Risiken beseitigen und auch nicht davor schützen, belangt zu werden.

Ich würde mehr Wert auf die richtige Lieferantenauswahl und auf die Solvenz meiner Lieferanten legen, so dass es erst gar nicht so weit kommt.

Gruss
MagNet-99

Carsten Geschrieben am 04 Dezember 2014



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18 Januar 2005
801 Beiträge
Liebe User,

ich möchte euch bitten, die weitere Diskussion zum neuen Mindestlohngesetz (MiLoG) unter dem folgenden Thread weiter zu führen. Erste Fragen und Antworten findet Ihr dort bereits.

cargoforum.de/Forums/v...10820.html

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