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Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Spedifrau Geschrieben am 04 Dezember 2014



Dabei seit
28 November 2007
15 Beiträge
Ich entschuldige mich vorab falls eine gleichartige Frage bereits aufgetaucht ist.

Wir beliefern Neuerdings unsere Kunden in Europa per Direktsendungen aus dem Drittland direkt vom Lieferanten und als Service soll der Kunde die Sendung als Freigut zugestellt bekommen.

Ist es aus Umsatzsteuersicht korrekt, wenn ich die Sendung im Hafen mit der Handelsrechnung aus CN, Verfahren 4000 in dem wir auch als Käufer stehen, verzolle und die Sendung nach Verzollung nach z.B Polen zum Endkunden.
Natürlich erhält dieser eine Handelsrechnung von uns und nicht vom Lieferant in CN.


Schonmal vorab vielen Dank.

Grüße
M.

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ckkcustoms Geschrieben am 04 Januar 2015



Dabei seit
10 April 2012
3 Beiträge
Hallo Spedifrau,
Als Kaeufer der Ware kannst Du in jedem Fall eine 4000er Einfuhranmeldung vornehmen. Damit befindet sich die Ware im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr und Du kannst mit ihr verfahren wie Du moechtest.
Es koennte dann eine innergemeinschaftliche Lieferung fuer Dich umsatzsteuerfrei nach Polen folgen; zumindest gehe ich davon aus, sollte die Uebernahme der Umsatzsteuer durch den polnischen Erwerber vereinbart worden sein.
Aber Achtung: Wenn Du in Deutschland umsatzsteuerrechtlich registriert bist, der Hafen in Deutschland liegt, mag das funktionieren; bezugnehmend auf den Vorsteuerabzug der bei der Einfuhr entstehenden EUSt.
Generell waere es deshalb sinnvoll, ueber das Verfahren 42 nachzudenken.
Viele Gruesse
Ckkcustoms

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