|
|
|
Lieferung nach Russland / Codierung in Atlas
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
black_card |
Geschrieben am 02 Dezember 2014
|
Dabei seit 09 Oktober 2012 10 Beiträge
|
Hallo. Wir planen einen Export nach Russland. Ich habe das Embargo schon genau studiert. Wir werden mit unseren Waren (Speiseöle) keine Probleme haben.
Muss ich nun in Atlas trotzdem die Y920/RU codieren?
Y920/RU – „Güter und Technologien, die keinen Einschränkungen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 unterliegen (Russland).“
Also, muss allgemein gesagt bei allen Waren, die von dem Embargo nicht betroffen sind, diese Codierung in Atlas rein?
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
roliP |
Geschrieben am 03 Dezember 2014
|
Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
|
Zitieren:: |
Also, muss allgemein gesagt bei allen Waren, die von dem Embargo nicht betroffen sind, diese Codierung in Atlas rein? |
Nein! Ich weiß jetzt nicht welches Speiseöl ihr exportiert. Aber stichprobenweise habe ich im EZT-Ausfuhr bei Ausfuhrhinweisen bzw. Ausfuhrmaßnahmen keine verlangten Codierungen gefunden. Nur bei Waren, die evtl. einen doppelten Verwendungszweck haben können, wäre eine Erklärung (Codierung) einzutragen.
|
|
|
|
|
|
woasnet |
Geschrieben am 03 Dezember 2014
|
Dabei seit 17 November 2014 2 Beiträge
|
Hallo black_card,
ich trage bei der Ausfuhr Y939 bei jeder Position ein. Allerdings kann ich dir nicht sagen, ob das für Speiseöl auch gilt.
Wenn 3LNA81 erscheint wird dies gelöscht und durch 3LNA/RU ergänzt.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß woasnet
|
|
|
|
|
|
waldorf |
Geschrieben am 03 Dezember 2014
|
Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
|
Wäre es wesentlich nicht sinnvoller, die Codierungsflut einzudämmen und der überwiegenden Masse der nicht betroffenen Exporteure die Negativcodierungen zu ersparen und sie durch Positivcodierungen von denjenigen zu ersetzen, die betroffen sind ?
|
|
|
|
|
|
Tobbie |
Geschrieben am 04 Dezember 2014
|
Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
|
Sinnvoll wäre auch zu wissen, was sich hinter einer Codierung genau verbirgt, und warum man sie eingibt.
|
|
|
|
|
|
waldorf |
Geschrieben am 04 Dezember 2014
|
Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
|
Mich würde interessieren, ob diese Codierungsflut in anderen Mitgliedstaaten analog umgesetzt ist oder wir uns mit deutscher Gründlichkeit mal wieder mit Vorschriften aus Brüssel und Berlin selbstkasteien ?
|
|
|
|
|
|
klopfer.ka |
Geschrieben am 04 Dezember 2014
|
Dabei seit 06 Juli 2009 73 Beiträge
|
Tobbie wrote: |
Sinnvoll wäre auch zu wissen, was sich hinter einer Codierung genau verbirgt, und warum man sie eingibt. |
Eine Übersicht der wichtigsten Codierungen findest du hier:https://www.muenchen.ihk.de/de/international/Anhaenge/ATLAS-Merkblatt-Codierungen.pdf
waldorf wrote: |
Wäre es wesentlich nicht sinnvoller, die Codierungsflut einzudämmen und der überwiegenden Masse der nicht betroffenen Exporteure die Negativcodierungen zu ersparen und sie durch Positivcodierungen von denjenigen zu ersetzen, die betroffen sind ? |
Da der Zoll versucht, die Verantwortung in die Unternehmen zu verlagern, wird er auf die Negativcodierungen bestehen und wahrscheinlich sogar weiter ausbauen. So kann hinterher bei einer Prüfung immer darauf hingewiesen werden, dass man ja angegeben hat, dass ein Gut z.B. nicht dual-use ist. Bei positiven Codierungen läge bei einer Prüfung die Beweislast, dass ein bewusstes Versäumnis vom Unternehmen vorliegt beim Zoll.
Grüße,
Kloper
|
|
|
|
|
|
Tobbie |
Geschrieben am 05 Dezember 2014
|
Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
|
Ich bin kein Zöllner, aber die Aussage kann man so nicht stehen lassen.
Wo wird denn da Verantwortung verlagert? Soll der Zoll sich etwa genaue Warenkenntnisse über deine Ware verschaffen, und Geheimagenten zur Ermittlung des Verwendungszwecks beschäftigen, um diese Angabe selber zu machen?
Negativcodierungen sind nach meiner Kenntnis auch nur bei VuB nach EU-Recht erforderlich, aber nicht bei VuB im nationalen Recht. Insofern ist waldorf's Vorschlag durchaus sinnvoll. Die Kommission müsste nur dem guten Beispiel Deutschlands folgen.
|
|
|
|
|
|
Projektkoordinator |
Geschrieben am 08 Januar 2015
|
Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
|
Das könnte auch schon wieder vom Zollamt abhängen.
Unser Zollamt hat uns gebeten, die Codierung Y920/RU bei jeder Anmeldung nach Russland anzugeben obwohl unser Material vom Thema Dual-Use weit entfernt ist.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|