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Reihengeschäft DE-US-MX
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
airflotte |
Geschrieben am 10 Dezember 2014
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Dabei seit 10 Dezember 2014 2 Beiträge
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Hallo Forumuser,
wir Maschinenhersteller aus DE verkaufen an unsere Tochtergesellschaft in US Ware EXW oder FCA, US Firma gibt den Transport im Auftrag und veranlasst direkte Beförderung zum Kunden in Mexiko (DDU).
mein Frage wie wird zollrechtlich abgewickelt hier : die US Firma hat keine St ID und keine EORI wir machen die Ausfuhrmeldung mit unserer Rechnung also die Preise die wir an Tochterfirma abrechnen, US Frima schickt uns die Verkaufrechnung an der Mexikaner für Importverzollung in MX vom Zoll hört man verschiedene Meinungen mit welcher Rechnung wir die Verzollung machen sollen!!!
Habt ihr Erfahrung mit sowas wie ist zu handeln wenn wir dann DDP verkaufen würden!!
vielen Dank für eure Hilfe
Tobias
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CARGOFORUM PARTNER
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SarahL |
Geschrieben am 11 Dezember 2014
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Dabei seit 11 Juli 2013 12 Beiträge
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Hallo Tobias,
da ihr exportiert, müsst ihr auch die Papiere und die Ausfuhranmeldung erstellen.
Damit es am einfachsten ist, nehmt doch einfach den Verkaufspreis zwischen eurer US Firma und dem MX Kunden.
So habt den Nachweis für das Finanzamt, dass ihr die Ware exportiert habt und der MX Kunde sieht nicht euren internen Verrechnungspreis.
Gruß Sarah
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EuroAccises |
Geschrieben am 11 Dezember 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo
Umsatzsteuer und grenzüberschreitende Reihengeschäfte
Deutsches Unternehmen über Tochtergesellschaft Niederlassungen im Drittland
Diese Tochtergesellschaft USA macht ihre Verkäufe im Rahmen von Streckengeschäften. Das heißt, dass bei einem Verkauf an einen Endkunden MX den Auftrag nach DE weitergeleitet hat.
Lieferung in ein Drittland
In diesem Fall müsste das deutsche Unternehmen dem drittländischen Kunden USA ebenfalls deutsche Umsatzsteuer berechnen. Dieses Unternehmen USA muss sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen und in Deutschland eine steuerfreie Ausfuhrlieferung durchführen. Der Endabnehmer MX beantragt im Bestimmungsland die Verzollung und zahlt
Einfuhrumsatzsteuer.
In der Rechtssache C-587/10 Besteuerung von Reihengeschäften – Versagung der Steuerbefreiung wegen fehlender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers“
SLT
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airflotte |
Geschrieben am 14 Dezember 2014
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Dabei seit 10 Dezember 2014 2 Beiträge
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vielen Dank
Euroaccises@da hast du vollkommen recht bis jetzt sind unsere RE an USA UST-Frei und frage mich bis jetzt nur mit welcher Rechnung die AE erstellt sein muss.
Sarah@ist das eine rechtliche Vorgabe !!
Gruß
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Chev |
Geschrieben am 14 Dezember 2014
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
kurze Frage: Müsste die Rechnung des D Unternehmens an seine US-Niederlassung/Tochter nicht umsatzsteuerfrei sein, da es sich um eine Ausfuhr in ein Drittland handelt, welche grundsätzlich umsatzsteuerbefreit ist?
Unabhängig davon wäre aus meiner Sicht dann Einfuhrumsatzsteuer beim Import in Mexiko fällig - zu entrichten durch den Endabnehmer in Mexiko (da Incoterm DDU).
Bei Incoterm DDP wären Einfuhrumsatzsteuer & Zölle durch die US-Niederlassung zu tragen. Wie das erfolgt und ob das überhaupt sinnvoll ist (DDP ist sowieso immer ein Risiko), entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, da Mexiko ohnehin sicherlich sehr speziell ist beim Thema "Zoll".
VG
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Chev |
Geschrieben am 10 Januar 2015
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hat hier nochmal jemand eine hilfreiche Antwort zu?
Besten Dank.
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Chev |
Geschrieben am 01 Mai 2015
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Chev wrote: |
kurze Frage: Müsste die Rechnung des D Unternehmens an seine US-Niederlassung/Tochter nicht umsatzsteuerfrei sein, da es sich um eine Ausfuhr in ein Drittland handelt, welche grundsätzlich umsatzsteuerbefreit ist?
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Kann nochmal kurz jemand hierzu Stellung beziehen? Danke
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Esmit |
Geschrieben am 28 Mai 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Meiner Meinung nach ist es eine Frage nach der Wahl des richtigen Incoterms und warum das ein Reihengeschäft werden soll ist mir nicht ganz klar:
- EXW mit MwST, da der Verkäufer im Inland keine Ausfuhr erstellt, ergo den Export nicht nachweisen kann
- FCA geht ohne MwSt. da mit dem Ausgangsvermerk (Regelfall) der Export nachgewiesen kann. Ist jedoch kein Reihengeschäft
- D-Terms, wie FCA. DDP würde ich allerdings nicht machen - die 16% VAT in Mexico würde ich nicht zurückholen wollen
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waldorf |
Geschrieben am 28 Mai 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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EuroAccises wrote: |
Lieferung in ein Drittland
In diesem Fall müsste das deutsche Unternehmen dem drittländischen Kunden USA ebenfalls deutsche Umsatzsteuer berechnen. Dieses Unternehmen USA muss sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen und in Deutschland eine steuerfreie Ausfuhrlieferung durchführen. Der Endabnehmer MX beantragt im Bestimmungsland die Verzollung und zahlt
Einfuhrumsatzsteuer.
In der Rechtssache C-587/10 Besteuerung von Reihengeschäften – Versagung der Steuerbefreiung wegen fehlender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers“
SLT |
Ich bin kein ausgewiesener Umsatzsteuerexperte, aber kann EuroAccises wirklich damit Recht haben, dass das US-Unternehmen hier registriert sein muss und VAT zahlen soll ? Die jahrzehntelange Praxis hunderter oder gar tausender von Exporteuren, von denen zumindest einige auch im USt.-bereich professionell aufgestellt sein sollten, läuft dem doch zuwider ? Dabei werden diese Streckengeschäfte als umsatzsteuerfreie Ausfuhr abgebildet. In der AM wird idR der "erste" Preis angegeben, weil man den "zweiten" Preis häufig gar nicht kennt. Das ABD bekommt der Empfänger in MX nicht und organisatorisch muss man sicherstellen, dass er nur die für ihn bestimmte Rechnung bekommt (damit er den "ersten" Preis nicht erfährt und mit dem richtigen Wert verzollt).
Auch wenn US eigentlich erstmal "Ausführer" ist, weil er den Vertrag mit dem Empfänger in MX, kann er als Drittländer hier kein AM abgeben und DE übernimmt als Ansässiger die Aufgabe als Ausführer (Art. 788 ZKDVO). Wir haben das jedenfalls erst kürzlich extern von einer auf USt spezialisten namhaften Kanzlei (keine One-Man-Show) ohne Beanstandung überprüfen lassen.
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Esmit |
Geschrieben am 28 Mai 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Eben... wenn man das als Ausfuhr abbildet braucht der Amerikaner sich nicht zu registrieren. Wozu auch?
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