|
|
|
Nachforschungsersuchen ATLAS
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
Projektkoordinator |
Geschrieben am 12 Januar 2015
|
Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
|
Guten Morgen,
momentan erhalte ich regelmäßig Nachforschungsersuchen des Zolls, zu EXW-Ausfuhrvorgängen. In diesen Fällen erstellen wir die Ausfuhranmeldung. Bislang konnte ich alle Ersuchen korrekt erledigen, allerdings habe ich jetzt einige Vorgänge bei welchen es auf Grund der Konstellation recht schwer ist alternative Belege zu beschaffen.
Daher die Frage, wie ihr mit EXW-Sendungen umgeht? Habt ihr Zusätze im Vertrag hinsichtlich dieses Punkte? Wie geht ihr bei Nachforschungsersuchen insgesamt vor, gleich über den Frachtführer und den Kunden oder habt ihr Stellen dazwischen geschaltet, z.B. Projektmanager welche den direkten Kontakt zum Kunden haben?
Danke für die Hilfe im Voraus.
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
roliP |
Geschrieben am 12 Januar 2015
|
Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
|
Zitieren:: |
momentan erhalte ich regelmäßig Nachforschungsersuchen des Zolls |
Warum werden Eure Ausfuhrverfahren nicht korrekt erledigt?
Zum Thema "Ausführer + Anmelder bei EXW-Sendungen gibts hier schon Beiträge!
|
|
|
|
|
|
Andrea_S |
Geschrieben am 21 Januar 2015
|
Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
|
Offiziell ist das bei uns leider auch nicht geregelt...
Bei Seefrachten gehe ich meistens direkt an den Kunden und frage nach einer B/L-Kopie.
Bei LKW-Transporten kontaktiere ich immer erst mal den Spediteur. Bisher hat das geklappt. Im Moment habe ich auch noch einen Vorgang in der Schwebe - da werde ich wohl demnächst den Kunden nach Importunterlagen fragen.
Letztes Jahr habe ich für eine kleinere Sendung überhaupt keine Belege bekommen. In dem Fall haben wir die MwSt nachträglich in Rechnung gestellt und die Ausfuhr "sterben" lassen.
|
|
|
|
|
|
Projektkoordinator |
Geschrieben am 26 Januar 2015
|
Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
|
Warum unsere Verfahren nicht korrekt erledigt werden? Gute Frage. Zur Zeit sind es zu 95% EXW-Sendungen. Bei einem Fall hat der Spediteur des Kunden zwei Sendungen übernommen und nur von einer das Ausfuhrverfahren beendet.
@Andrea_S: habt ihr auf euren EXW-Verträgen / Auftragsbestätigungen Hinweise, dass die MwSt nachberechnet wird sofern die Verfahren nicht korrekt erledigt werden?
|
|
|
|
|
|
Andrea_S |
Geschrieben am 27 Januar 2015
|
Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
|
Nein. Wie gesagt - da ist bei uns überhaupt nix schriftlich geregelt...
Zum Glück habe ich nur ganz selten Probleme damit.
Aber in Deinem Fall (also wenn Du öfter mal Probleme mit der Erledigung hast), würde ich wirklich über einen Zusatz in den Verträgen nachdenken. Dein Arbeitsaufwand für die zusätzliche Arbeit wurde ja auch gar nicht für den Verkaufspreis einkalkuliert...
|
|
|
|
|
|
Projektkoordinator |
Geschrieben am 03 März 2015
|
Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
|
Gibt es eigentlich die Möglichkeit Nachforschungsersuchen proaktiv zu begegnen? Sprich ich prüfe, welche Verfahren offen sind und besorge mir für diese Fälle die alternativen Nachweise. Kann ich dann bereits denn Zoll darum bitten, dass Verfahren anhand des Alternativnachweises zu beenden oder muss ich dafür das Follow-Up-Verfahren abwarten?
Gehäuft sind es momentan übrigens Fälle, in denen der Kunde bekannte Expressdienstleister mit der Abholung beauftragt.
|
|
|
|
|
|
Chris84 |
Geschrieben am 03 März 2015
|
Dabei seit 12 Juni 2012 47 Beiträge
|
Soweit ich weiss muss erst das Nachforschungsverfahren eingeleitet werden, Quelle Zoll Hannover.
|
|
|
|
|
|
morlock |
Geschrieben am 03 März 2015
|
Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
|
Hallo
nimm am Besten mal Kontakt auf mit deiner Ausfuhrzollstelle wie Sie es möchten.
Wir können die Belege zur Erstelleung den Ausgangsvermerk als Alternativnachweis auch schon vor dem Beginn des Follow Up verfahren einreichen.
Gruß
morlock
|
|
|
|
|
|
roliP |
Geschrieben am 04 März 2015
|
Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
|
Auf zoll.de kann ich den Stand des jew. Ausfuhrverfahrens prüfen (falls noch nicht bekannt):
www.ausfuhrplus.intern...02E371B635
Wie morlock schon geschrieben hat, würde ich in solchen Fällen mit meiner Ausfuhrzollstelle sprechen. Manche Zollstellen bestehen auf den Ablauf der 90 Tage, manche sind flexibler.
|
|
|
|
|
|
Projektkoordinator |
Geschrieben am 04 März 2015
|
Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
|
Ok dann spreche ich mal mit den jeweiligen Zollstellen. Ich befürchte allerdings, dass die allesamt konservativ sind in diesem Fall. Danke für die Infos.
Danke für den Link roliP.
|
|
|
|
|
|
roliP |
Geschrieben am 05 März 2015
|
Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
|
Hallo Projektkoordinator,
ich habe nochmal in der Verfahrensanweisung nachgelesen und muss mich korrigieren.
(9) Der Anmelder/ Vertreter oder Ausführer kann der Ausfuhrzollstelle frühestens 70 Tage nach Überlassung zur Ausfuhr einen Alternativnachweis zur Erledigung des Ausfuhrvorgangs vorlegen, sofern zu dem Ausfuhrvorgang die Nachricht Ausgangsbestätigung/ Kontrollergebnis nicht vorliegt. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Anerkennung der Rückwareneigenschaft, Wiedereinfuhr im Anschluss an die PV, Ausfuhr von Marktordnungswaren, Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung) kann die Ausfuhrzollstelle die Vorlage der Alternativenachweise bereits vor Ablauf der 70-Tage- Frist zulassen. Die Anerkennung von Alternativnachweisen ist auch für bereits gestellte Ausfuhrvorgänge an der Ausgangszollstelle möglich. Die Ausfuhrzollstelle kann in Einzelfällen die Ausgangszollstelle über den Verbleib der Waren befragen. Auf die Mitwirkungspflicht des Teilnehmers am Ausgang nach Artikel 796d Absatz 1 Buchstabe c ZK-DVO wird hingewiesen.
Soweit klar?
Gruß
rolip
|
|
|
|
|
|
Projektkoordinator |
Geschrieben am 11 März 2015
|
Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
|
Hört sich wiederum danach an, als wäre das stark vom Willen der jeweiligen Zollstelle abhängig, die Alternativnachweise anzunehmen und nach 70 Tagen wird ja sowieso das Follow-Up-Verfahren ausgelöst.
|
|
|
|
|
|
roliP |
Geschrieben am 12 März 2015
|
Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
|
Zitieren:: |
Hört sich wiederum danach an, als wäre das stark vom Willen der jeweiligen Zollstelle abhängig |
Wenn das so wäre, könnte man dies ja mal von der nächsthöheren Instanz (= HZA) klären lassen.
Dass Fristen vorgegeben sind, lässt sich m.E. auch dadurch erklären, dass ansonsten jeder den korrekten Ablauf des Ausfuhrverfahrens (= Zollverfahren!!) aushebeln und eine Woche später mit den entsprechenden Nachweisen bei seiner Ausfuhrzollstelle auftauchen würde. Ist das Verfahren aber nach fünf oder sechs Wochen immer noch nicht abgeschlossen und kann aus irgendwelchen Gründen systemtechnisch auch nicht "fristgerecht" abgeschlossen werden, wird sich keine Zollstelle gegen gute Begründungen verschließen. Dies ist auch so in der Verfahrensanweisung beschrieben.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|