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Bewertung von reparierten Geräten


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


FrankOsthoff Geschrieben am 29 Januar 2015



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29 Januar 2015
2 Beiträge
Eine Frage, wie der Wert von durch uns reparierten Geräten, die ein Kunde zur Instandsetzung geschickt hat, in Rechnungen anzusetzen ist. Zur Sicherheit setzen wir den Verkaufs-Neupreis an, damit machen wir erst einmal nichts falsch.
Die Frage ist aber, ob nicht auch die eigenen Herstellkosten reichen. Wer hat einen verlässlichen Hinweis?
Gruß
Frank

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waldorf Geschrieben am 29 Januar 2015



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Ware wurde dir doch zur Instandsetzung geliefert. Wie und mit welchem Wert erfolgte da die Zollabfertigung ? Warum benutzt du nicht einfach den Wert der Zollabfertigung bzw. den Wert aus den Lieferpapieren deines Kunden (falls der sich im realistischen Rahmen bewegt) ?
Warum willst du deine Herstellkosten angeben ? Willst du deinem Kunden deine Marge mitteilen ???

FrankOsthoff Geschrieben am 30 Januar 2015



Dabei seit
29 Januar 2015
2 Beiträge
Guten Morgen,

nein, wir kommen aus einer anderen Richtung. Unser Ziel ist, reparierte Ware ordnungsgemäß vom Wert her zu deklarieren. Die Ware kommt von Kunden teilweise mit den absonderlichsten Papieren und Werten herein, darauf haben wir nicht immer Einfluß. Trotzdem soll bei der Rückausfuhr alles richtig laufen. Die Frage ist eher ob jemand einen Hinweis hat, was der Zoll selbst vorgibt für diese Fälle. Wir denken mit dem offiziellen Verkaufspreis an den Kunden liegen wir eigentlich richtig. Wir hatten uns nur gefragt, wo wir diese Info gesichert herbekommen. Auch der Zoll hier bei uns gibt selten Auskünfte, schriftlich schon gar nicht. Wer hat eine gute Quelle?

waldorf Geschrieben am 30 Januar 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Was nützt dir eine ordnungsgemäße Deklaration bei der Ausfuhr, wenn die Einfuhr nicht nachvollziehbar ist. Sieht mir wie ein klassischer "Shit in - shit out" - Fall aus, den du nur sauber bekommst, wenn du vorne ansetzt.
Was heist "absonderlich" ? Vermute mal die nicht unüblichen Fälle wie Kurierdienst mit zu niedrigen Werten, vom Vertreter/Monteur mitgebracht etc..
Mein Tipp: schau dir den Gesamtprozess an, beseitige die "Absonderlichkeiten" am Anfang, dann ist die Wiederausfuhr einfach und du hast keine Risiken bei der Einfuhr

betterorange Geschrieben am 30 Januar 2015



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02 April 2007
1271 Beiträge
Nebenbei bemerks mag es interessant werden bei einer Betriebsprüfung wenn aus dem nichts Werte erscheinen, die dann nicht in den Einnahmen erscheinen.

Ich würde ganz einfach mal mit ein Paar Mustern zum Zoll gehen und die überholten Geräte Prozentual zum Erschaffungswert deklarieren.

Was Ihr für ein überholtes Gerät nehmt, wisst Ihr doch selbst.

Bei Kaffee Vollautomaten gehen Rückläufer für 70-80 % wieder in den Handel, reparierte ältere Geräte je nach Haltbarkeit 30-50% des ursprünglichen Preises...

Natürlich kannst Du auch einfach die Reparaturrechnung zzgl. Schrottwert der gelieferten Teile nehmen, macht ein anderer unserer Kunden ohne Beanstandung.

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