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Haftung des Spediteurs als Frachtführer


Anna1985 Geschrieben am 03 Januar 2015



Dabei seit
03 Januar 2015
2 Beiträge
Guten Morgen!

Ich verzweifel gerade an folgender Aufgabe.

Verkäufer verkauft an K. V beauftragt Spediteur nach dem open book Prinzip + Speditionsentgelt von 1640 euro. ADSp werden vereinbart.
S holt Ladung mit eigenem LKW ab und bringt diese in sein eigenes Lager. Am nächsten Tag wird Ladung als Sammelladung von T transportiert.

1) Diebstahl im Lager durch plötzlich defekte Alarmanlage - wie haftet der Spediteur
2) Rest der Ladung wird durch Fahrer durch leicht fahrlässig verursachten Unfall auf der Autobahn zerstört. In welcher hoehe haftet der S

- - - -

Durch die Sammelladung wird der Spediteur zum Frachtführer, richtig? Dadurch erben sich seine Rechte und Pflichten aus dem Frachtrecht und Anwendung der ADSp ist weitgehend augeschlossen?

Wird nicht fast in allen Fällen der Spediteur zum Frachtführer? wann greifen dann die AdSp und das Speditionsrecht nach HGB ? Soweit ich das verstanden hab, gelten dann auch die Haftungsregeln / grenzen gemaess Frachtrecht und nicht gemaess ADSp?


Was gilt von den Regelungen der ADSp wenn der Spediteur zum Frachtführer wird?


Ich hoffe hier kann jemand weiterhelfen!

MfG

Anna

CARGOFORUM PARTNER

tinowutsch Geschrieben am 05 Januar 2015



Dabei seit
05 April 2006
7 Beiträge
Hallo Anna 1985,

es ist relativ einfach.

Sobald die Ware im Lager verschwindet greifen die ADSp (max 5,00 €/kg verkerhrsbedingte Lagerung) weil es kein Transport ist.

Wird die Ware während der Beförderung beschädigt greift das HGB Frachtrecht (Regelhaftung: max. 8,33 SZR/kg)

Ich hoffe ich konnte helfen.

Anna1985 Geschrieben am 05 Januar 2015



Dabei seit
03 Januar 2015
2 Beiträge
Vielen Dank für Ihre Antwort! Dann frag ich gleich noch mal :)

Wenn der Spediteur die „Rechten und Pflichten“ eines Frachtführers erhält ( z.B. aufgrund von Selbsteintritt ) die ADSp vereinbart wurden. Es entsteht ein Schaden für den den Spediteur haftet.
Hinsichtlich der Rechten und Pflichten ergeben sich nun die Regelungen aus dem Frachtrecht richtig? Was ist mit der Haftung? 8,33 SZR gemäss HGB dann? Ich denke meine Verwirrung entsteht dadurch, dass mir nicht klar ist, was von den ADSp NICHT mehr gilt sobald der Spediteur als Frachtführer auftritt.

MfG

Anna

tinowutsch Geschrieben am 06 Januar 2015



Dabei seit
05 April 2006
7 Beiträge
Hallo Anna,

23.1 der ADSp sagen aus:der Spedituer haftet (ist klar)
23.1.1 mit 5,00 €/kg
23.1.2 bei einem Schaden, der an dem Gut während des Transports mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, abweichend von Ziffer 23.1.1 auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag.

Heißt: Beim Transport nach der jeweiligen Rechtsvorschrift also HGB oder CMR usw. Im Lager nach den ADSp weil im HGB Lagergeschäft keine Haftungshöhen definiert sind.

Sticks Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
04 Februar 2015
14 Beiträge
Anna1985 wrote:
Guten Morgen!

Ich verzweifel gerade an folgender Aufgabe.


Aber dazu besteht doch gar kein Grund.

Anna1985 wrote:
Wird nicht fast in allen Fällen der Spediteur zum Frachtführer? wann greifen dann die AdSp und das Speditionsrecht nach HGB ? Soweit ich das verstanden hab, gelten dann auch die Haftungsregeln / grenzen gemaess Frachtrecht und nicht gemaess ADSp?

Wenn Du Dir vor Augen hältst, dass die Haftung des Spediteurs immer - na gut, sagen wir: meistens - von der versprochenen Leistung abhängt, dann wird Dir vieles klar. Dabei sollte immer im Hinterkopf bleiben, dass die ADSp zwar eine "fertig bereitliegende Rechtsordnung" darstellen, vor den Augen des Gesetzes aber Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und bleiben und ggf. einer richterlichen Inhaltskontrolle standhalten müssen.

Die ADSp gelten auch dann und weiterhin, wenn der Spediteur die Rechte und Pflichten wie ein Frachtführer hat. Nur tritt dann insbesondere an die haftungserleichternden oder -befreienden Tatbestände der ADSp zwingendes Recht, sei es nach HGB, sei es nach internationalen Rechtsvorschriften oder Übereinkommen. Der Spediteur bleibt Spediteur, auch wenn er nach Frachtrecht haftet bzw. haften muss.

@timowutsch: prinzipiell sehe ich das genauso wie Du. Allerdings bin ich mir mit den 5,- EUR/kg Rohgewicht bei der etwas hinterlistigen Fragestellung: "1) Diebstahl im Lager durch plötzlich defekte Alarmanlage - wie haftet der Spediteur" nicht 100-prozentig sicher. Vermutlich soll das Wort "plötzlich" auf einen unvorhergesehenen Alarmanlagen-Ausfall hinweisen, um damit den Blick nicht etwa auf einen groben Organisationsmangel - und damit auf eine etwaige Haftungsdurchbrechung - zu verstellen.

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