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Sendung nach China bzw. HongKong


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


MSch Geschrieben am 03 Februar 2015



Dabei seit
03 Februar 2015
5 Beiträge
Hallo Leute,
ich lese hier eigentlich immer regelmäßig mit, habe jetzt auch mal ein Problem.
Unser Kunde in China möchte das wir seine Sendung nach Hongkong schicken was auch kein Problem ist.
Ich habe ihm gesagt das die MRN dann aber trotzdem auf seinen Namen läuft da er der Rechnungszahler ist und somit auch Handelspartner, hoffe da liege ich soweit richtig.
Er will jetzt alles selbst regeln was den Transport usw. angeht.
Nun kommt hinzu das der ganze Vorgang quasi als Dreieckgeschäft laufen soll, wir sind nur Ladeort sonst nichts.
Wie verhält es sich denn hier mit MRN ? Ich kann keine ausstellen, was muss der Kunde denn nun beachten bzw. machenß
Hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt.
vielen Dank für Eure Antworten
viele Grüße
MSch

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Projektkoordinator Geschrieben am 03 Februar 2015



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Wenn ich das richtig verstehe hast du einen Vertrag mit einem chinesischen Käufer, für den du dann nach Hong Kong liefern sollst.

Was sich mir nicht ganz erschließt sind folgende Punkte. Bist du im Besitz der Ware? Woraus schließt du, dass du keine MRN erstellen kannst, weil der Kunde die Abholung selbst organisiert?

Nach Art. 788 ZK-DVO solltest du als Ausführer gelten, da du der in der Gemeinschaft ansässige Beteiligte am Rechtsgeschäft bist und zum Zeitpunkt der Anmeldung Verfügungsberechtigung über die Lieferung/das Material hast. Da du höchst wahrscheinlich auch umsatzsteuerfrei lieferst musst du ja auch den entsprechenden Nachweis führen, welcher grundsätzlich über den elektronischen Ausgangsvermerk geführt wird.

MSch Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
03 Februar 2015
5 Beiträge
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich kann ja keine MRN für einen Kunden in China und auf dessen Firmennamen erstellen. Es gibt ja auch keine Rechnung von uns sondern eine des dortigen Unternehmens. Der Kunde in China ist unser Distributor, also keine Tochterfirma o.ä.
Er will an seinen Endkunden liefern, und alles selbst organisieren.
Das sehe ich doch richtig das ich dann keine MRN erstellen kann?
Vielen Dank

EuroAccises Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Dein China Kunde macht hier die bewegte Lieferung, eine Deutsche
Ausfuhrlieferung nach Hongkong und ist steuerfrei.

Für dich ist das die Unbewegte Lieferung, der Lieferort ist Deutschland,
steuerbar und steuerpflichtig und die Rechnung mit deutscher Steuer.

MFG

Projektkoordinator Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Bleibt er zollrechtlich gesehen aber nicht trotzdem der Ausführer? Schlussendlich ist der Kunde ja in China ansässig und benötigt daher einen Vertreter für die Ausfuhranmeldung!?

waldorf Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wichtig waere mal eine klare Darstellung des Falles. Ich deute MSch Frage so, dass er lediglich wissen will, wer als Empfänger in der Ausfuhranmeldung angegeben werden muss (kleiner Hinweis: eine MRN kann man nicht ausstellen, dass ist lediglich eine Referenznummer). Sehe ich das richtig ?

EuroAccises Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo Projektkoordinator

Das ist schon richtig

Macht DE die Ausfuhranmeldung : Rechnung MWST frei

Msch sagt '' Er will an seinen Endkunden liefern, und alles selbst organisier ''

Möglich ist das der China Abnehmer Kunde eine Spedition beauftragt
dann liegt hier ein Verwendungsfall vor, und die frage ist jetzt wie
bringt China Kunde ein Ausfuhr Nachweis für Msch in dem Moment
ist seine Rechnung Mwst freie möglich.

Oder die Rechnung ist mit MWST dann gelten die Zollregeln für Msch nicht

MFG

waldorf Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
EuroAccises,
Dass der Chinese hier einen Spediteur beauftragt, der fuer ihn als indirekten Stellvertreter ( also mit voller Übernahme der Verantwortung) eine Ausfuhranmeldung erstellt, halte ich fuer extremst unwahrscheinlich.
Wir sollten uns in einem Praktikerforum auf die naheliegenden Lösungen konzentrieren. Alles andere verwirrt mehr als es weiterhilft, oder ?

EuroAccises Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo waldorf

Ich halte mich an die Aussage von Msch '' China fa will alles selbst organisieren.''
Aber da ist jetzt Funkstille.
Abhol-Spedition muss nicht indirekten Stellvertreter sein, oder über Holland mit beschränkte Fiskalvertretung mit Ausfuhr der Waren aus der EU.

MFG

MSch Geschrieben am 05 Februar 2015



Dabei seit
03 Februar 2015
5 Beiträge
Hallo an alle,
sorry das ich erst jetzt nachgucken konnte was Ihr so schreibt.
Nochmal zur Erklärung: Unsere Firma soll auf den Papieren nirgends auftauchen, wir sind nur Ladeort, nichts anderes.
Wie hier intern zwischen China und uns abgerechnet wird kann ich nicht sagen bzw. weiß es nicht.
Der Chinese will die Sendung hier abholen und auf eigene Anweisungen an den Endkunden in Hongkong schicken, mit Papieren die auch nur den chinesischen Kunden als Verkäufer ausweisen.
Wir haben so ein ähnliches Geschäft mit der Ukraine, hier sitzt allerdings der Verkäufer in London, auch hier sind wir nur Ladeort. MRN wird hier z.b. von unserem Hausspediteur erstellt.
Ich hoffe das war jetzt etwas verständlicher
viele Grüße

MSch Geschrieben am 05 Februar 2015



Dabei seit
03 Februar 2015
5 Beiträge
waldorf wrote:
EuroAccises,
Dass der Chinese hier einen Spediteur beauftragt, der fuer ihn als indirekten Stellvertreter ( also mit voller Übernahme der Verantwortung) eine Ausfuhranmeldung erstellt, halte ich fuer extremst unwahrscheinlich.
Wir sollten uns in einem Praktikerforum auf die naheliegenden Lösungen konzentrieren. Alles andere verwirrt mehr als es weiterhilft, oder ?
So wird es aber in einem anderen Fall hier bei uns gemacht.
Endkunde in der Ukraine......Verkäufer in London, wir sind lediglich Ladeort

EuroAccises Geschrieben am 05 Februar 2015



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo MSch

Ukraine
EU – EU – Drittland
China
EU – Drittland – Drittland

Das ist schon nicht gleich

Aber bleiben wir bei China, das Problem ist für das Finanzamt brauchst du ein MNR Ausgangsvermerk oder Alternativausgangsvermerk. ( Verwendungsfall ) Dein Abholer befördert und hat sein Sitz im Drittland und der End- Kunden ist auch im Drittland das ist Voraussetzung.
Kannst du eine Spediteurs Bescheinigung als Nachweis gelten machen. Seit 2012 muss diese Bescheinigung die MRN Nummer der Ausfuhranmeldung enthalten.

MFG

MSch Geschrieben am 09 Februar 2015



Dabei seit
03 Februar 2015
5 Beiträge
EuroAccises wrote:
Hallo MSch

Ukraine
EU – EU – Drittland
China
EU – Drittland – Drittland

Das ist schon nicht gleich

Aber bleiben wir bei China, das Problem ist für das Finanzamt brauchst du ein MNR Ausgangsvermerk oder Alternativausgangsvermerk. ( Verwendungsfall ) Dein Abholer befördert und hat sein Sitz im Drittland und der End- Kunden ist auch im Drittland das ist Voraussetzung.
Kannst du eine Spediteurs Bescheinigung als Nachweis gelten machen. Seit 2012 muss diese Bescheinigung die MRN Nummer der Ausfuhranmeldung enthalten.
Soweit ist mir das klar, nur kann ich keine MRN ausstellen, wie läuft es in diesem speziellen Fall.
Nur darauf zielt meine Frage, wir sind hier nur Ladeort.
Weiß nicht wie ich die Frage jetzt noch weiter aufschlüsseln soll
Danke und gruß

MFG
Soweit ist mir das klar, nur kann ich keine MRN ausstellen, wie läuft es in diesem speziellen Fall.
Nur darauf zielt meine Frage, wir sind hier nur Ladeort.
Weiß nicht wie ich die Frage jetzt noch weiter aufschlüsseln soll
Danke und gruß

EuroAccises Geschrieben am 09 Februar 2015



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo MSch

Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen

Bei allen anderen Ausfuhranmeldungen

dejure.org/gesetze/UStDV/10.html

MFG

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