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Spediteur ändert Lieferpreis


silvia100 Geschrieben am 16 Februar 2015



Dabei seit
16 Februar 2015
4 Beiträge
Hallo,

wir haben folgendes Problem:

ein Spediteur wurde 3 Mal von uns beauftragt, Ware von Deutschland nach England zu transportieren.
Transportpreis wurde festgelegt, der Spediteur hatte alle Daten von dem Kunden, inkl. Telefonnummer
für tel. Avisierung. Tel. Avisierung war ebenso vereinbart und in dem Preis inbegriffen.
Der Spediteur hat nachträglich den Lieferpreis erhöht.
Insgesamt sind 3 identische Fälle:
1. gabs anscheinend keine Hausnummern bzw. hat der Spediteur den Kunden nicht gefunden und ist mehrmals gefahren
2. war Baustelle auf der Strasse, der Spediteur musste Umweg fahren
3. der Spediteur konnte nicht liefern, weil er mit 18-Tonnen Auto in der Altstadt stecken geblieben ist, zurückgefahren sei und Auto gewechselt hat.
Der Kunde behauptet, dass er bei der Avisierung dem Spediteur mitgeteilt hat, dass man nicht mehr als 7,5-Tonnen LKW liefern kann.
Ware - 200 kg Holzprodukt.

Jetzt fordert der Spediteur von uns für alle 3 Fälle zwischen 80-100 € pro Fall Zuzahlung, da es unser Schuld sei.
Wie hätten informieren müssen. Oder so. Auch wenn irgendwo Tagesbaustelle ist, müssen wir dafür Zuzahlung leisten.
Da wir verweigert haben , die Zuzahlung zu leisten, hat der Spediteur von uns Ware in Wert von 8000.- € als
Sicherheit einbehalten. Es sei alles nach Pfandrecht korrekt.
Ist es wirklich so?

Vielen Dank.

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Lisa215 Geschrieben am 17 Februar 2015



Dabei seit
20 Januar 2015
16 Beiträge
Hallo, Silvia.

Könnte es sich hier etwa um den selben Spediteur wie in deinem anderen Fall handeln? ;)

1. Die vollständige Adresse aufzugeben würde tatsächlich in eure Zuständigkeit fallen. Überprüft doch einmal, ob ihr das getan habt. (Am besten schriftlich! Auch wenn die AGBs die schriftliche Form nur bei gefährlichen oder wertvollen Gütern fordert. Es ist einfach sicherer.)
Hat er sich denn nicht bei euch gemeldet, als er den Empfänger nicht gefunden hat bzw. dort nachgefragt?
2. Also die Baustelle ist wirklich nicht euer Problem. Er hat sich über die Strecke zu erkunden. Wenn ihr das tut, ist es reine Nettigkeit. Dazu soll er euch gerne das entsprechende Gesetz vorlegen.
3. Wie 2. sein Problem, nicht euers.
Kann euer Kunde belegen, dass er das mitgeteilt hat.

Rechtlich gesehen hat er leider das Recht die Sendung einzubehalten bis alle Forderungen geklärt sind: dejure.org/gesetze/HGB/464.html

Ich würde euch wirklich raten, bei diesem Spediteur nur noch schriftlich zu kommunizieren.

Sticks Geschrieben am 17 Februar 2015



Dabei seit
04 Februar 2015
14 Beiträge
Moin, moin,

die Antworten zu 2 und 3 sehe ich ähnlich wie Lisa215.

Zu Deiner ersten Frage: wenn ein Ablieferungshindernis vorliegt, dann hat man es meist mit einem Pflichten-Ping-Pong zu tun. Ein Beispiel:

Der Frachtführer kann die zutreffende Adresse nicht ermitteln, der rechtmäßige Empfänger ist unter der Adresse im Auftrag nicht zu erreichen. Dann muss er Weisungen des Verfügungsberechtigten (in aller Regel der Verlader) einholen.

Hat der Verfügungsberechtigte daraufhin Weisungen erteilt, kommt es darauf an, wessen Sphäre das Ablieferungshindernis zuzurechnen ist. Liegt der Grund für das Ablieferungshindernis im Verhalten des Auftraggebers, dann darf der Verkehrsunternehmer Aufwendungsersatz verlangen. Gleiches gilt für dessen vernünftigerweise ergriffenen Maßnahmen, wenn der Verkehrsunternehmer die Weisung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erlangt.

Aber so ganz ohne Einholung von Weisungen die Hand aufzuhalten, ... das ist schon sportlich.

betterorange Geschrieben am 23 Februar 2015



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Aufwendungen durch mangelhafte Deklarierung bzw. Adressierung oder Ablieferhindernisse trägt der Versender.

Obliegenheiten, die entstehen durch eine geänderte Verkehrsführung sind ebenso vom Versender zu verantworten, wenn sie nicht vorhersehbar waren.

Waren sie vorhersehbar oder üblich, dann ist es Sache des Frachtführers.

Darauf wird es i.d.R. herauslaufen.

Im geschilderten Fall hat der Frachtführer, so seint es, kein besonderes Interesse an seinem Kunden.

Bessere werbepartner kann ich mir nicht wünschen.

Cheers, BO

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