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EUR.1 retrospectively
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Anfänger |
Geschrieben am 24 Februar 2015
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Dabei seit 21 November 2013 18 Beiträge
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Hallo,
wir haben folgendes Problem. Unser Werk in Mexico produziert Lenkräder und stellt für die Lenkräder EUR.1 nach Europa aus. Für die eingesetzten Materialien erhält unser Werk von den Lieferanten wiederrum Präferenznachweise als Vorpapier.
Bei einer Prüfung ist uns aufgefallen das ein Lieferant aus Österreich für einen Artikel für einen gewissen Zeitraum keine EUR.1 als Präferenznachweis-Vorpapier an das Werk in Mexico ausgestellt hat (obwohl Produkt Präferenzregeln erfüllt hat).
Bevor das Zollamt in Österreich nun für die vergangen Lieferungen die EUR.1 retrospectively ausstellt, möchte es eine sinnvolle Begründung vorgelegt bekommen, wieso wir jetzt eine EUR.1 retrospectively für das Vormaterial benötigen.
Ich weiß dass nur in begründeten Fällen eine EUR. retrospectively ausgestellt wird, aber hier wurde schlichtweg übersehen/vergessen die EUR.1 zum damaligen Zeitpunkt auszustellen.
Was könnte man jetzt als Begründung vorlegen? Hat jemand einen Rat? Ich kann ja nicht einfach reinschreiben, wir haben EUR. für das Endprodukt ausgestellt und jetzt erst bemerkt das uns die notwendigen Vorpapiere fehlen?!
Vielen Dank im Voraus
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CARGOFORUM PARTNER
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Lisa215 |
Geschrieben am 24 Februar 2015
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Dabei seit 20 Januar 2015 16 Beiträge
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Hallo,
gab es vielleicht einen dringenden Liefertermin, der dazu führte, dass die Ausstellung vergessen wurde oder andere Ursachen, die zum Vergessen geführt haben (könnten)?
Letztlich hängt es von dem jeweiligen Zöllner ab, ob er die Begründung für angemessen hält oder nicht.
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waldorf |
Geschrieben am 24 Februar 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Nachträgliche EUR ist möglich bei Irrtum, unverschuldetem Versehen oder einem besonderen Umstand. Vielleicht war der damalige Mitarbeiter neu oder eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung - vielleicht hattet ihr gerade eine Softwareeinführung/-umstellung, die zu einem Bedienungsfehler geführt hat oder, oder, oder ......
Aber Lisa - ich akzeptiere nicht, dass es vom jeweiligen Zöllner abhängen soll. Ich würde den mal freundlich darauf hinweisen, dass die EU und Mexiko nicht jahrelang ein Abkommen aushandeln, um die wirtschaftl. Zusammenarbeit zu intensivieren, damit er das dann mit kleinlichen Anforderungen verhindert.
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