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Eingangsabgaben (Zoll und EUST) berechnen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


spedilehrling Geschrieben am 23 März 2015



Dabei seit
05 März 2015
10 Beiträge
Hallo

ich hab ne Frage und zwar hab ich vor fast zwei Wochen eine schriftliche Prüfung abgelegt (als Speditionskaufmann) und wollte fragen wie ihr das seht, da ich mittlerweile mich wohl selbst verwirrt habe :(

Also ich hab einen so ein Riesenteil verschiffen lassen von Jakarta (Indonesia) nach Bremen und dazu halt die Seefracht usw berechnen soweit alles gut und dann den Zoll berechnen

Jetzt hab ich den Zoll (es war FOB Jakarta und alles halt dazurechnen bis Bremen was irgendwie mit der Ware zu tun hat)

Die Frage ist jetzt aber, hätte ich als Spediteur in österreich die Kosten SVS (Speditionsversicherungsschein) + SKR (Speditionskreditrisiko = wenn der Kunde nicht zahlen sollte, dafür ist das in Österreich gedacht--verrechnet keiner ausser in der Schule) + Fixkosten pro Position (30 EURO) (diese drei Positionen verrechne ich an den Kunden) mit in den Zollwert rechnen sollen oder passt es wenn ich es in die EUST-Bemessungsgrundlage dazu rechne, da die Kosten ja so wie "Maklerkosten"/"Versicherung im Inland" sind oder hätte ich das nicht berechnen dürfen?

Bei mir auf der Arbeit wird sowas nicht detailiert aufgeschlüsselt, sondern wir treten immer als Frachtführer auf dem Markt auf, sprich Fixpreise all in und da ist alles im Transportpreis ja schon drinnen.. denkt ihr ich habs richtig oder was meint ihr? In der Schule wurde auch nur mit Transportpreisen geübt wo alles schon drinnen ist, deswegen bin ich leicht verwirrt!!

Danke für eure Antworten

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spedilehrling Geschrieben am 23 März 2015



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05 März 2015
10 Beiträge
achso und falls ihr noch was wisst, was ich wissen sollte dann schreibt es mir bitte bin für jeden Ratschlag sehr dankbar :)

spedilehrling Geschrieben am 23 März 2015



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05 März 2015
10 Beiträge
lt. § 5 UStG Abs 3 (österreichisches UStG - ca gleich wie das Deutsche wo es bei § 11 Abs 3 geregelt ist):

"die auf den eingeführten Gegenstand entfallenden Nebenkosten wie Beförderungs-, Versicherungs-, Verpackungskosten, Provisionen und Maklerlöhne bis zum ersten Bestimmungsort im Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Das gilt auch, wenn sich diese Nebenkosten aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der im Zeitpunkt des Entstehens der Einfuhrumsatzsteuer bekannt ist."

Also dürfte es wohl stimmen oder :I ?

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