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Zollabwicklung Reihengeschäft EU - EU - Drittland - Drittland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Caran |
Geschrieben am 25 März 2015
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Dabei seit 25 März 2015 3 Beiträge
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Hallo,
wir haben hier einen etwas verzwickten Fall und ich hoffe auf eurer geballtes Fachwissen :-)
Wir in D haben etwas an einen Kunden in Drittland1 verkauft, der die Ware wiederrum gleich an einen Endkunden in Drittland2 verkauft hat. Die Ware wird in unserer Tochterfirma in EU-Land2 produziert. Die Lieferung geht von unserer Tochterfirma direkt zum Endkunden in Drittland2. Unser Kunde bestellt den Transport
Wie verfahren wir jetzt mit der Ausfuhranmeldung und der Rechnung?
Unsere Idee:
Unsere Tochterfirma macht in unserem Namen eine Ausfuhranmeldung in EU-Land2. Wir sind Anmelder und Ausführer. Problem hierbei ist, dass wir dann unsere Rechnung und unsere Rechnungswerte nehmen. D.h. der Endkunde sieht zu welchem Preis sein Verkäufer die Ware bei uns gekauft hat.
Müssen wir dem Fahrer überhaupt eine Rechnung und Ausfuhranmeldung mitgeben oder reicht es wenn die Unterlagen zu unserem Kunden in Drittland1 schicken?
Zweite Idee wäre:
Unser Kunde muss sich beim Zoll in EU-Land2 registrieren. Er schickt seine Rechnung zu unserer Tochterfirma oder direkt zur Zollagentur (wie gewünscht). Die Zollagentur macht dann für ihn die Ausfuhranmeldung und er ist Anmelder und Ausführer. Mit der Ware kann dann seine Rechnung und die Ausfuhranmeldung mitgehen
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Andrea_S |
Geschrieben am 31 März 2015
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Ich liefere öfter direkt an Endkunden.
Der Spediteur bekommt nur das ABD - da stehen ja keine Warenwerte drauf.
Weil das ABD nur für die Ausfuhr benötigt wird, geht es nicht an den Empfänger!
Manchmal bekomme ich vom Kunden eigene Dokumente, die ich dann der Sendung mitgebe.
In diesem Fall gehen keine Transportunterlagen meiner Firma mit der Ware mit, d.h. die Einfuhr wird mit den Doks meines Kunden gemacht.
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waldorf |
Geschrieben am 31 März 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Andrea_S wrote: |
Weil das ABD nur für die Ausfuhr benötigt wird, geht es nicht an den Empfänger!
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Das ABD bleibt zwar hier, es gibt aber Zoll-Amtshilfeabkommen mit vielen Staaten und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass z.B. zur Überprüfung von Unterfakturierungen zur Zollhinterziehung im Bestimmungsland die Ausfuhrdaten zur Verfügung gestellt werden könnten.
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Andrea_S |
Geschrieben am 01 April 2015
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Gute Anmerkung.
Allerdings ist mir das in der Praxis in 20 Jahren noch nicht passiert - jedenfalls habe ich nichts davon mitbekommen. ;-)
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Tobbie |
Geschrieben am 01 April 2015
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Das war in der Vergangenheit im Export nach Russland der Standard. Zwar haben die Russen m.E. aufgrund eines fehlenden Abkommens keinen Rechtsanspruch darauf, das ABD vorgelegt zu bekommen, aber ohne das ABD konnten viele Importeure die Ware in Russland gar nicht einführen. Und zwar aus dem von waldorf genannten Grund. Also sozusagen ein Zwang ohne Rechtsgrundlage.
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